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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Hückeswagen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Oberbergischer Kreis · Bergisches Land · rund 25 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Hückeswagen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hückeswagen“). Geschützt sind in Hückeswagen Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Hückeswagen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Hückeswagen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Hückeswagen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Hückeswagen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HückeswagenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hückeswagen
FassungVom 04.04.2008 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 29.07.2025, gültig ab 09.08.2025
Geschützte Bäume in HückeswagenDie Satzung gilt nur in der Innenstadt (Gebiet laut Karte in Anlage I der Satzung). Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Setzt die Krone tiefer an, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen mindestens 100 cm ergeben und ein Stamm mindestens 50 cm hat. Ebenfalls geschützt: Bäume, die nach einem Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen.
AusgenommenAusgenommen sind Nadelbäume, Pappeln und Obstbäume (Walnuss bleibt geschützt). Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, auf öffentlichen Grünflächen und in der Waldbewirtschaftung sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr muss der Stadt sofort gemeldet und dokumentiert werden.
Genehmigung in HückeswagenAusnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Hückeswagen beantragen. Beizufügen ist ein Lageplan mit den geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Stadt kann ein Gutachten verlangen. Die Genehmigung gilt 1 Jahr und kann verlängert werden. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in HückeswagenWird eine Ausnahme für ein Bauvorhaben oder eine Befreiung erteilt, ist je Baum ein neuer Baum gleicher oder gleichwertiger Art zu pflanzen (mindestens 16 cm Stammumfang). Bei mehr als 150 cm Umfang des gefällten Baums kommt je angefangenem weiteren Meter Umfang ein Baum dazu. Ist keine Pflanzung möglich, sind je Baum 1.000 € Ausgleich zu zahlen.
BesonderheitenVerboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, also starke Kronen- oder Kappungsschnitte, die das Aussehen oder das Wachstum erheblich beeinträchtigen. Fachgerechte Pflege ist erlaubt. Bußgeld bis 50.000 €. Außerhalb der Innenstadt gilt die Satzung nicht.
Postleitzahlen in Hückeswagen42499
Quellehueckeswagen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Hückeswagen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Hückeswagen außerdem gilt

Auch in Hückeswagen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Hückeswagen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Hückeswagen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Hückeswagen Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Hückeswagen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Hückeswagen gehen an die Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus

Bahnhofsplatz 14, 42499 Hückeswagen

Telefon: 02192 88-0

E-Mail: info@hueckeswagen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises

Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)

Telefon: 02261 88-0

E-Mail: mail@obk.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Hückeswagen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Hückeswagen geschützt.
  2. Antrag bei der Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Hückeswagen haben 2 eine Baumschutzsatzung: Radevormwald, Remscheid.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Wipperfürthkeine Satzung–
RadevormwaldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
RemscheidBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, …
Wermelskirchenkeine Satzung–
Halverkeine Satzung–
Kürtenkeine Satzung–

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Hückeswagen gehört dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Hückeswagen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Hückeswagen fällt. Geschützt sind in Hückeswagen Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hückeswagen geschützt?

Geschützt sind in Hückeswagen Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Hückeswagen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Hückeswagen gilt: Ausgenommen sind Nadelbäume, Pappeln und Obstbäume (Walnuss bleibt geschützt). Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, auf öffentlichen Grünflächen und in der Waldbewirtschaftung sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr muss der Stadt sofort gemeldet und dokumentiert werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Hückeswagen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Hückeswagen gehen an die Schloss-Stadt Hückeswagen, Rathaus. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.

Muss ich in Hückeswagen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Hückeswagen gilt: Wird eine Ausnahme für ein Bauvorhaben oder eine Befreiung erteilt, ist je Baum ein neuer Baum gleicher oder gleichwertiger Art zu pflanzen (mindestens 16 cm Stammumfang). Bei mehr als 150 cm Umfang des gefällten Baums kommt je angefangenem weiteren Meter Umfang ein Baum dazu. Ist keine Pflanzung möglich, sind je Baum 1.000 € Ausgleich zu zahlen.

Welche Strafe droht, wenn ich in Hückeswagen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Hückeswagen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Hückeswagen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Hückeswagen regelt das so: Gefahrenabwehr muss der Stadt sofort gemeldet und dokumentiert werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.