Gilt in Wipperfürth eine Baumschutzsatzung?
Nein, Wipperfürth hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Wipperfürth | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die frühere Baumschutzsatzung vom 12.12.2003 wurde mit Ratsbeschluss vom 28.04.2015 durch die Aufhebungssatzung vom 29.04.2015 aufgehoben. Die Aufhebung wurde am 12.05.2015 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft. Seitdem gibt es in Wipperfürth keine Baumschutzsatzung mehr. |
| Postleitzahlen in Wipperfürth | 51688 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Hückeswagen, rund 5 km von Wipperfürth entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | wipperfuerth.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Wipperfürth außerdem gilt
Auch in Wipperfürth gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Wipperfürth jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Wipperfürth hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Wipperfürth
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wipperfürth für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wipperfürth.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Hansestadt Wipperfürth
Marktplatz 1, 51688 Wipperfürth
Telefon: 02267 640
E-Mail: info@wipperfuerth.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)
Telefon: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Wipperfürth haben 2 eine Baumschutzsatzung: Hückeswagen, Radevormwald.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Hückeswagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Lindlar | keine Satzung | – |
| Radevormwald | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Halver | keine Satzung | – |
| Marienheide | keine Satzung | – |
| Wermelskirchen | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Wipperfürth gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Wipperfürth eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Wipperfürth hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wipperfürth Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wipperfürth, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Wipperfürth ohne Genehmigung fällen?
Weil Wipperfürth keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wipperfürth in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Wipperfürth für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wipperfürth bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Hansestadt Wipperfürth.