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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Wipperfürth: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Oberbergischer Kreis · Bergisches Land · rund 28 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Wipperfürth hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Die frühere Baumschutzsatzung von Wipperfürth vom 12.12.2003 wurde mit Ratsbeschluss vom 28.04.2015 durch die Aufhebungssatzung vom 29.04.2015 aufgehoben. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wipperfürth deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises.

Gilt in Wipperfürth eine Baumschutzsatzung?

Nein, Wipperfürth hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Wipperfürth – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WipperfürthNein, keine Satzung
BesonderheitenDie frühere Baumschutzsatzung vom 12.12.2003 wurde mit Ratsbeschluss vom 28.04.2015 durch die Aufhebungssatzung vom 29.04.2015 aufgehoben. Die Aufhebung wurde am 12.05.2015 bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft. Seitdem gibt es in Wipperfürth keine Baumschutzsatzung mehr.
Postleitzahlen in Wipperfürth51688
Nächste Kommune mit SatzungHückeswagen, rund 5 km von Wipperfürth entfernt (Luftlinie)
Quellewipperfuerth.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Wipperfürth außerdem gilt

Auch in Wipperfürth gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Wipperfürth jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Wipperfürth hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Wipperfürth

Ohne Baumschutzsatzung ist in Wipperfürth für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wipperfürth.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Hansestadt Wipperfürth

Marktplatz 1, 51688 Wipperfürth

Telefon: 02267 640

E-Mail: info@wipperfuerth.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises

Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)

Telefon: 02261 88-0

E-Mail: mail@obk.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Wipperfürth haben 2 eine Baumschutzsatzung: Hückeswagen, Radevormwald.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
HückeswagenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Lindlarkeine Satzung–
RadevormwaldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Halverkeine Satzung–
Marienheidekeine Satzung–
Wermelskirchenkeine Satzung–

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Wipperfürth gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Wipperfürth eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Wipperfürth hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wipperfürth Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wipperfürth, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Wipperfürth ohne Genehmigung fällen?

Weil Wipperfürth keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wipperfürth in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Wipperfürth für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Wipperfürth bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Hansestadt Wipperfürth.