Gilt in Halver eine Baumschutzsatzung?
Nein, Halver hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Halver | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Halver hat keine Baumschutzsatzung im Ortsrecht. Es gibt nur die „Richtlinien der Stadt Halver zur Förderung des Baumschutzes“ vom 01.10.2001 (Ortsrecht Nr. 3.13, in Kraft seit 01.11.2001). Diese Richtlinien sind keine Verbotssatzung. Die Richtlinien sehen eine freiwillige, kostenlose Beratung durch die Stadt oder den „Verein zur Förderung der Bäume in Halver e.V.“ vor, bevor erhaltenswerte Bäume gefällt oder stark verändert werden. Für Pflegemaßnahmen gibt es eventuell Zuschüsse: Antrag beim Verein, Beginn erst nach der Entscheidung, kein Rechtsanspruch. Eine Fällgenehmigung ist nicht nötig. Festsetzungen in Bebauungsplänen gelten trotzdem. |
| Postleitzahlen in Halver | 58553 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Kierspe, rund 7 km von Halver entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | halver.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Halver außerdem gilt
Auch in Halver gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Halver jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Halver hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Halver
Ohne Baumschutzsatzung ist in Halver für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Halver.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Halver – Rathaus
Thomasstraße 18, 58553 Halver
Telefon: 02353 73-112
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Halver haben 2 eine Baumschutzsatzung: Kierspe, Radevormwald.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Kierspe | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Schalksmühle | keine Satzung | – |
| Radevormwald | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Breckerfeld | keine Satzung | – |
| Lüdenscheid | keine Satzung | – |
| Wipperfürth | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Halver gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Halver eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Halver hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Halver Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Halver, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Halver ohne Genehmigung fällen?
Weil Halver keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Halver in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Halver für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Halver bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Halver – Rathaus.