Zum Inhalt springen
Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Halver: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Märkischer Kreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 20 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Halver hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Halver deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises.

Gilt in Halver eine Baumschutzsatzung?

Nein, Halver hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Halver – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HalverNein, keine Satzung
BesonderheitenHalver hat keine Baumschutzsatzung im Ortsrecht. Es gibt nur die „Richtlinien der Stadt Halver zur Förderung des Baumschutzes“ vom 01.10.2001 (Ortsrecht Nr. 3.13, in Kraft seit 01.11.2001). Diese Richtlinien sind keine Verbotssatzung. Die Richtlinien sehen eine freiwillige, kostenlose Beratung durch die Stadt oder den „Verein zur Förderung der Bäume in Halver e.V.“ vor, bevor erhaltenswerte Bäume gefällt oder stark verändert werden. Für Pflegemaßnahmen gibt es eventuell Zuschüsse: Antrag beim Verein, Beginn erst nach der Entscheidung, kein Rechtsanspruch. Eine Fällgenehmigung ist nicht nötig. Festsetzungen in Bebauungsplänen gelten trotzdem.
Postleitzahlen in Halver58553
Nächste Kommune mit SatzungKierspe, rund 7 km von Halver entfernt (Luftlinie)
Quellehalver.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Halver außerdem gilt

Auch in Halver gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Halver jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Halver hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Halver

Ohne Baumschutzsatzung ist in Halver für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Halver.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Halver – Rathaus

Thomasstraße 18, 58553 Halver

Telefon: 02353 73-112

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6

E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Halver haben 2 eine Baumschutzsatzung: Kierspe, Radevormwald.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
KierspeBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Schalksmühlekeine Satzung–
RadevormwaldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Breckerfeldkeine Satzung–
Lüdenscheidkeine Satzung–
Wipperfürthkeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Halver gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Halver eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Halver hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Halver Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Halver, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Halver ohne Genehmigung fällen?

Weil Halver keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Halver in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Halver für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Halver bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Halver – Rathaus.