Gilt in Kierspe eine Baumschutzsatzung?
Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Kierspe sind nur die im Baumkataster der Satzung eingetragenen Bäume und Bereiche geschützt – für einige Straßenabschnitte gilt dort pauschal ein Mindest-Stammumfang – sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Kierspe | Ja, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kierspe (Baumschutzsatzung, Ortsrecht Gruppe 3 Abschnitt 9) |
| Fassung | Satzung vom 08.08.2018 (Ratsbeschluss 19.06.2018), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 27.06.2023 (in Kraft 06.07.2023). Die Satzung löst die Satzung vom 11.03.1997 ab. |
| Geschützte Bäume in Kierspe | Geschützt sind nur die Bäume, die im Baumkataster (Anlage zur Satzung) mit Art und Standort eingetragen sind. Die Satzung gilt im Innenbereich und im Geltungsbereich der Bebauungspläne. Das Kataster listet Einzelbäume und Alleen in Kierspe-Dorf und Rönsahl (z. B. Lindenallee Isenburg, Friedhofsallee). Für einige Bereiche gilt eine Pauschalregel, z. B. „alle Laubbäume ab 0,80 m Stammumfang in 1 m Höhe“ an der Kölner Straße oder ab 1 m Stammumfang bis 40 m Abstand zur Hauptstraße in Rönsahl. Gemessen wird in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm 30 cm hat. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind. |
| Ausgenommen | Nicht geschützt sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen und nicht durch einen Bebauungsplan festgesetzt sind. Die Satzung gilt nicht in Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen; dort gilt das Naturschutzrecht. Eigene Ausnahmen für Obst- oder Nadelbäume, Grundstücksgröße oder Hausabstand nennt die Satzung nicht. |
| Genehmigung in Kierspe | Ausnahme bzw. Befreiung spätestens 14 Tage vorher schriftlich bei der Stadt Kierspe beantragen. Beizufügen ist ein Lageplan mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser der geschützten Bäume; die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Die Entscheidung kommt schriftlich, eventuell mit Nebenbestimmungen. Bei Gefahr im Verzug genügt ein Anruf oder eine persönliche Vorsprache. Bei Bauanträgen und Bauvoranfragen gehören die geschützten Bäume in den Lageplan, und der Antrag ist dem Bauantrag beizufügen. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Kierspe | Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahme wegen baulicher Nutzung (§ 6 Abs. 1 b) oder bei Befreiung. Bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) des gefällten Baums wird ein Baum derselben oder einer gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang gepflanzt. Je weiterem angefangenem Meter Stammumfang kommt ein zusätzlicher Baum dazu. Die Pflanzung muss fachgerecht erfolgen; geht sie innerhalb von 5 Jahren ein, ist sie zu wiederholen. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale, zweckgebunden an die Stadt. |
| Besonderheiten | Verboten ist es, geschützte Bäume zu entfernen, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern; ein starker Kronenschnitt oder eine Kappung fällt darunter. Besonderheit: Auch normale Erhaltungs-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen an Katasterbäumen sind der Stadt vorher anzuzeigen und rechtzeitig mit ihr abzustimmen. Gefahrenabwehr-Maßnahmen sind sofort anzuzeigen und nachzuweisen (z. B. Gutachten, Kontrollblatt eines Baumsachverständigen). Verboten sind auch schädliche Eingriffe in den Wurzelbereich, z. B. Versiegeln, Abgraben, Aufschütten oder Herbizide. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Kierspe | 58566 |
| Quelle | kierspe.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Kierspe außerdem gilt
Auch in Kierspe gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Kierspe jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Kierspe eine Baumschutzsatzung: In Kierspe sind nur die im Baumkataster der Satzung eingetragenen Bäume und Bereiche geschützt – für einige Straßenabschnitte gilt dort pauschal ein Mindest-Stammumfang – sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Kierspe
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Kierspe gehen an die Stadt Kierspe, Stadtverwaltung; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Kierspe, Stadtverwaltung
Springerweg 21, 58566 Kierspe
Telefon: 02359 661-0
E-Mail: post@kierspe.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
So läuft eine Fällung in Kierspe ab
- Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Kierspe nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
- Antrag bei der Stadt Kierspe, Stadtverwaltung. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Kierspe hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Halver | keine Satzung | – |
| Marienheide | keine Satzung | – |
| Lüdenscheid | keine Satzung | – |
| Meinerzhagen | keine Satzung | – |
| Herscheid | keine Satzung | – |
| Schalksmühle | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Kierspe gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Kierspe eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Kierspe fällt. In Kierspe sind nur die im Baumkataster der Satzung eingetragenen Bäume und Bereiche geschützt – für einige Straßenabschnitte gilt dort pauschal ein Mindest-Stammumfang – sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Kierspe, Stadtverwaltung. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Welche Bäume darf ich in Kierspe ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Kierspe gilt: Nicht geschützt sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen und nicht durch einen Bebauungsplan festgesetzt sind. Die Satzung gilt nicht in Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen; dort gilt das Naturschutzrecht. Eigene Ausnahmen für Obst- oder Nadelbäume, Grundstücksgröße oder Hausabstand nennt die Satzung nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Kierspe für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Kierspe gehen an die Stadt Kierspe, Stadtverwaltung. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Muss ich in Kierspe nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Kierspe gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahme wegen baulicher Nutzung (§ 6 Abs. 1 b) oder bei Befreiung. Bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) des gefällten Baums wird ein Baum derselben oder einer gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang gepflanzt. Je weiterem angefangenem Meter Stammumfang kommt ein zusätzlicher Baum dazu. Die Pflanzung muss fachgerecht erfolgen; geht sie innerhalb von 5 Jahren ein, ist sie zu wiederholen. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale, zweckgebunden an die Stadt.
Welche Strafe droht, wenn ich in Kierspe einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Kierspe einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Kierspe einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Kierspe regelt das so: Gefahrenabwehr-Maßnahmen sind sofort anzuzeigen und nachzuweisen (z. B. Gutachten, Kontrollblatt eines Baumsachverständigen). Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.