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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Meinerzhagen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Märkischer Kreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 32 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Meinerzhagen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Meinerzhagen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises.

Gilt in Meinerzhagen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Meinerzhagen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Meinerzhagen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in MeinerzhagenNein, keine Satzung
BesonderheitenKeine der sechs Ortsrecht-Rubriken der Stadt Meinerzhagen, auch nicht Stadtplanung/Bauwesen, enthält eine Baumschutzsatzung. Es gelten nur Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht.
Postleitzahlen in Meinerzhagen58540
Nächste Kommune mit SatzungKierspe, rund 10 km von Meinerzhagen entfernt (Luftlinie)
Quellemeinerzhagen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Meinerzhagen außerdem gilt

Auch in Meinerzhagen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Meinerzhagen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Meinerzhagen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Meinerzhagen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Meinerzhagen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Meinerzhagen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Meinerzhagen – Stadtverwaltung

Bahnhofstr. 9–15, 58540 Meinerzhagen

Telefon: 02354 77-0

E-Mail: post@meinerzhagen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6

E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Meinerzhagen hat nur Kierspe eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Herscheidkeine Satzung–
Bergneustadtkeine Satzung–
Drolshagenkeine Satzung–
KierspeBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Lüdenscheidkeine Satzung–
Attendornkeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Meinerzhagen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Meinerzhagen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Meinerzhagen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Meinerzhagen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Meinerzhagen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Meinerzhagen ohne Genehmigung fällen?

Weil Meinerzhagen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Meinerzhagen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Meinerzhagen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Meinerzhagen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Meinerzhagen – Stadtverwaltung.