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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Drolshagen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Olpe · Kreis Olpe und Siegerland · rund 42 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Drolshagen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Drolshagen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe.

Gilt in Drolshagen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Drolshagen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Drolshagen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DrolshagenNein, keine Satzung
BesonderheitenKeine Kategorie des Ortsrechts der Stadt Drolshagen (Rat/Organisation, Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Schule/Kultur, Soziales, Bauen, Öffentliche Einrichtungen, Wasserwerk, Zweckverbände) enthält eine Baumschutzsatzung. Es gibt nur Gestaltungs- und Innenbereichssatzungen. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Für Bäume außerhalb des Innenbereichs, in Schutzgebieten und für Naturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig.
Postleitzahlen in Drolshagen57489
Nächste Kommune mit SatzungKierspe, rund 18 km von Drolshagen entfernt (Luftlinie)
Quelledrolshagen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Drolshagen außerdem gilt

Auch in Drolshagen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Drolshagen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Drolshagen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Drolshagen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Drolshagen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Drolshagen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadtverwaltung Drolshagen

Hagener Straße 9, 57489 Drolshagen

Telefon: 02761 970-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe

Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)

Telefon: 02761 81-0

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Drolshagen hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Bergneustadtkeine Satzung–
Olpekeine Satzung–
Reichshofkeine Satzung–
Wendenkeine Satzung–
Meinerzhagenkeine Satzung–
Gummersbachkeine Satzung–

Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland

In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Drolshagen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Kreis Olpe und Siegerland

Häufige Fragen

Brauche ich in Drolshagen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Drolshagen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Drolshagen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Drolshagen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Drolshagen ohne Genehmigung fällen?

Weil Drolshagen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Drolshagen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Drolshagen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Drolshagen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadtverwaltung Drolshagen.