Gilt in Wenden eine Baumschutzsatzung?
Nein, Wenden hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Wenden | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das nummerierte Ortsrecht der Gemeinde Wenden enthält in keinem der Abschnitte 1 bis 9 eine Baumschutzsatzung. Die Abschnitte reichen von Allgemeiner Verwaltung über Bauwesen und Öffentliche Einrichtungen bis zu den Mitgliedschaftsverzeichnissen. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Für Bäume außerhalb des Innenbereichs, in Schutzgebieten und für Naturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig. |
| Postleitzahlen in Wenden | 57482 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Siegen, rund 15 km von Wenden entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | wenden.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Wenden außerdem gilt
Auch in Wenden gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Wenden jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Wenden hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Wenden
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wenden für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wenden.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Wenden, Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 75, 57482 Wenden
Telefon: +49 2762 406-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe
Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)
Telefon: 02761 81-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Wenden hat nur Siegen eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Olpe | keine Satzung | – |
| Freudenberg | keine Satzung | – |
| Kreuztal | keine Satzung | – |
| Drolshagen | keine Satzung | – |
| Reichshof | keine Satzung | – |
| Siegen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz … |
Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland
In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Wenden gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Wenden eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Wenden hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wenden Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wenden, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Wenden ohne Genehmigung fällen?
Weil Wenden keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wenden in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Wenden für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wenden bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Wenden, Gemeindeverwaltung.