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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Olpe: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Olpe · Kreis Olpe und Siegerland · rund 46 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Olpe hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Olpe deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe.

Gilt in Olpe eine Baumschutzsatzung?

Nein, Olpe hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Olpe – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in OlpeNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrecht-Verzeichnis der Kreisstadt Olpe (etwa 55 Satzungen und Verordnungen) enthält keine Baumschutzsatzung. Die Volltextsuche der Website findet zu „Baumschutz“ nur eine Erwähnung im Verwaltungsbericht 2000–2004, wo das Wort als Beratungsthema der Umweltschutzbeauftragten vorkommt. Eine Satzung wird dort nicht genannt. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Für Bäume außerhalb des Innenbereichs, in Schutzgebieten und für Naturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig.
Postleitzahlen in Olpe57462
Nächste Kommune mit SatzungPlettenberg, rund 19 km von Olpe entfernt (Luftlinie)
Quelleolpe.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Olpe außerdem gilt

Auch in Olpe gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Olpe jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Olpe hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Olpe

Ohne Baumschutzsatzung ist in Olpe für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Olpe.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Kreisstadt Olpe, Stadtverwaltung

Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe

Telefon: 02761 83-0

E-Mail: rathaus@olpe.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe

Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)

Telefon: 02761 81-0

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Olpe hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Wendenkeine Satzung–
Drolshagenkeine Satzung–
Attendornkeine Satzung–
Kreuztalkeine Satzung–
Kirchhundemkeine Satzung–
Meinerzhagenkeine Satzung–

Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland

In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Olpe gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Kreis Olpe und Siegerland

Häufige Fragen

Brauche ich in Olpe eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Olpe hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Olpe Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Olpe, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Olpe ohne Genehmigung fällen?

Weil Olpe keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Olpe in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Olpe für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Olpe bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Kreisstadt Olpe, Stadtverwaltung.