Gilt in Kirchhundem eine Baumschutzsatzung?
Nein, Kirchhundem hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Kirchhundem | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Seite „Ortsrecht & Satzungen“ der Gemeinde Kirchhundem (etwa 45 Satzungen) enthält keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Für Bäume außerhalb des Innenbereichs, in Schutzgebieten und für Naturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig. |
| Postleitzahlen in Kirchhundem | 57399 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Siegen, rund 20 km von Kirchhundem entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | kirchhundem.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Kirchhundem außerdem gilt
Auch in Kirchhundem gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Kirchhundem jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Kirchhundem hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Kirchhundem
Ohne Baumschutzsatzung ist in Kirchhundem für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Kirchhundem.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Kirchhundem (Der Bürgermeister)
Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem
Telefon: 02723 409-0
E-Mail: post@kirchhundem.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe
Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)
Telefon: 02761 81-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Kirchhundem hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Lennestadt | keine Satzung | – |
| Hilchenbach | keine Satzung | – |
| Kreuztal | keine Satzung | – |
| Olpe | keine Satzung | – |
| Erndtebrück | keine Satzung | – |
| Attendorn | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland
In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Kirchhundem gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Kirchhundem eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Kirchhundem hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Kirchhundem Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Kirchhundem, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Kirchhundem ohne Genehmigung fällen?
Weil Kirchhundem keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Kirchhundem in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Kirchhundem für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Kirchhundem bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Kirchhundem (Der Bürgermeister).