Gilt in Hilchenbach eine Baumschutzsatzung?
Nein, Hilchenbach hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Hilchenbach | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Hilchenbach ist keine Baumschutzsatzung aufgeführt. Laut Stadt enthält es alle geltenden Satzungen und Verordnungen. Ob früher eine bestand, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Hilchenbach | 57271 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Siegen, rund 13 km von Hilchenbach entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | hilchenbach.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Hilchenbach außerdem gilt
Auch in Hilchenbach gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Hilchenbach jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Hilchenbach hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Hilchenbach
Ohne Baumschutzsatzung ist in Hilchenbach für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Hilchenbach.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Hilchenbach, Rathaus
Markt 13, 57271 Hilchenbach
Telefon: 02733 288-0
E-Mail: info@hilchenbach.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen (Kreisverwaltung)
Telefon: 0271 333-0
E-Mail: post@siegen-wittgenstein.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Hilchenbach hat nur Siegen eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Kreuztal | keine Satzung | – |
| Kirchhundem | keine Satzung | – |
| Netphen | keine Satzung | – |
| Erndtebrück | keine Satzung | – |
| Siegen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz … |
| Lennestadt | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland
In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hilchenbach gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Hilchenbach eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Hilchenbach hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Hilchenbach Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Hilchenbach, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Hilchenbach ohne Genehmigung fällen?
Weil Hilchenbach keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Hilchenbach in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Hilchenbach für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Hilchenbach bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Hilchenbach, Rathaus.