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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Hilchenbach: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Siegen-Wittgenstein · Kreis Olpe und Siegerland · rund 61 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Hilchenbach hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Hilchenbach deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Gilt in Hilchenbach eine Baumschutzsatzung?

Nein, Hilchenbach hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Hilchenbach – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HilchenbachNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Hilchenbach ist keine Baumschutzsatzung aufgeführt. Laut Stadt enthält es alle geltenden Satzungen und Verordnungen. Ob früher eine bestand, ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Hilchenbach57271
Nächste Kommune mit SatzungSiegen, rund 13 km von Hilchenbach entfernt (Luftlinie)
Quellehilchenbach.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Hilchenbach außerdem gilt

Auch in Hilchenbach gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Hilchenbach jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Hilchenbach hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Hilchenbach

Ohne Baumschutzsatzung ist in Hilchenbach für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Hilchenbach.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Hilchenbach, Rathaus

Markt 13, 57271 Hilchenbach

Telefon: 02733 288-0

E-Mail: info@hilchenbach.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein

Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen (Kreisverwaltung)

Telefon: 0271 333-0

E-Mail: post@siegen-wittgenstein.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Hilchenbach hat nur Siegen eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Kreuztalkeine Satzung–
Kirchhundemkeine Satzung–
Netphenkeine Satzung–
Erndtebrückkeine Satzung–
SiegenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz …
Lennestadtkeine Satzung–

Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland

In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hilchenbach gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Kreis Olpe und Siegerland

Häufige Fragen

Brauche ich in Hilchenbach eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Hilchenbach hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Hilchenbach Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Hilchenbach, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Hilchenbach ohne Genehmigung fällen?

Weil Hilchenbach keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Hilchenbach in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Hilchenbach für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Hilchenbach bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Hilchenbach, Rathaus.