Gilt in Lennestadt eine Baumschutzsatzung?
Nein, Lennestadt hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Lennestadt | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gebiet der Stadt Lennestadt vom 04.04.2008 (aufgehoben) |
| Fassung | Aufgehoben durch Satzung vom 18.11.2014 (Ratsbeschluss 12.11.2014) |
| Besonderheiten | Die Baumschutzsatzung ist aufgehoben. Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes vom 04.04.2008 wurde durch die Aufhebungssatzung vom 18.11.2014 außer Kraft gesetzt (Ratsbeschluss vom 12.11.2014, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung). Die Aufhebungssatzung steht im Ortsrecht unter Nr. 6.40. Seitdem braucht man in Lennestadt für Bäume keine Genehmigung der Stadt mehr. Für Bäume im Außenbereich, in Schutzgebieten und für Naturdenkmale bleibt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig. |
| Postleitzahlen in Lennestadt | 57368 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Plettenberg, rund 19 km von Lennestadt entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | ratsinfo.lennestadt.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Lennestadt außerdem gilt
Auch in Lennestadt gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Lennestadt jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Lennestadt hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Lennestadt
Ohne Baumschutzsatzung ist in Lennestadt für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Lennestadt.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadtverwaltung Lennestadt
Rathaus, Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt
Telefon: 02723 608-0
E-Mail: rathaus@lennestadt.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe
Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)
Telefon: 02761 81-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Lennestadt hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Kirchhundem | keine Satzung | – |
| Finnentrop | keine Satzung | – |
| Attendorn | keine Satzung | – |
| Eslohe | keine Satzung | – |
| Hilchenbach | keine Satzung | – |
| Schmallenberg | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland
In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Lennestadt gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Lennestadt eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Lennestadt hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Lennestadt Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Lennestadt, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Lennestadt ohne Genehmigung fällen?
Weil Lennestadt keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Lennestadt in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Lennestadt für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Lennestadt bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadtverwaltung Lennestadt.