Gilt in Finnentrop eine Baumschutzsatzung?
Nein, Finnentrop hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Finnentrop | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde Finnentrop (etwa 50 Satzungen und Verordnungen) enthält keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine Satzung gab, ist nicht bekannt. Für Bäume außerhalb des Innenbereichs, in Schutzgebieten und für Naturdenkmale ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig. |
| Postleitzahlen in Finnentrop | 57413 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Plettenberg, rund 11 km von Finnentrop entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | finnentrop.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Finnentrop außerdem gilt
Auch in Finnentrop gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Finnentrop jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Finnentrop hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Finnentrop
Ohne Baumschutzsatzung ist in Finnentrop für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Finnentrop.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Finnentrop, Gemeindeverwaltung
Am Markt 1, 57413 Finnentrop
Telefon: 02721 512-0
E-Mail: rathaus@finnentrop.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe
Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)
Telefon: 02761 81-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Finnentrop hat nur Plettenberg eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Lennestadt | keine Satzung | – |
| Plettenberg | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Attendorn | keine Satzung | – |
| Eslohe | keine Satzung | – |
| Sundern | keine Satzung | – |
| Kirchhundem | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland
In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Finnentrop gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Finnentrop eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Finnentrop hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Finnentrop Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Finnentrop, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Finnentrop ohne Genehmigung fällen?
Weil Finnentrop keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Finnentrop in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Finnentrop für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Finnentrop bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Finnentrop, Gemeindeverwaltung.