Das Siegerland, das Wittgensteiner Land und der Kreis Olpe bilden den südlichen Rand Westfalens. Hier reicht das Rothaargebirge bis an die hessische Grenze, Täler und Kuppen wechseln sich auf engem Raum ab, und fast überall liegt Wald in Sichtweite. Für Baumbesitzer bedeutet das: Viele Häuser stehen am Waldrand oder am Hang, und die Wälder haben sich durch Sturm und Borkenkäfer in den letzten zwei Jahrzehnten stark verändert.
Wie viel Wald gibt es in Siegen-Wittgenstein und Olpe?
Siegen-Wittgenstein und Olpe sind die waldreichsten Kreise Nordrhein-Westfalens. Nach IT.NRW lag der Waldanteil Ende 2014 im Kreis Siegen-Wittgenstein bei 64,5 Prozent, so hoch wie in keinem anderen Kreis des Landes, und im Kreis Olpe bei 59,5 Prozent. Kirchhundem im Kreis Olpe hatte mit 74,9 Prozent den höchsten Waldanteil aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
| Gebiet | Waldfläche | Waldanteil (31.12.2014) |
|---|---|---|
| Kreis Siegen-Wittgenstein | 73.081 ha | 64,5 % |
| Kreis Olpe | 42.345 ha | 59,5 % |
| Gemeinde Kirchhundem | – | 74,9 % |
| Nordrhein-Westfalen | 882.806 ha | 25,9 % |
Quelle: IT.NRW, Flächenerhebung zum 31.12.2014.
Alleen sind dagegen selten: Der Kreis Olpe hatte nach einer Auswertung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe die wenigsten Alleen aller westfälischen Kreise (Stand 2015). Bäume stehen hier vor allem im Wald, am Waldrand und in Gärten.
Hauberge: Niederwald mit langer Geschichte
Die Hauberge sind die besondere Waldform der Region. Ein Hauberg ist ein Niederwald, in dem die Bäume in Abständen dicht über dem Boden abgeschlagen werden und aus dem Stock wieder austreiben. Nach einer Darstellung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe werden diese Wälder im Siegerland seit dem 15. Jahrhundert genossenschaftlich bewirtschaftet; noch heute gibt es dort etwa 200 Haubergsgenossenschaften. Im südwestfälischen Bergland sind Restflächen von über 30.000 Hektar Niederwald erhalten.
Früher lieferte der Hauberg Holzkohle für die Eisenverhüttung, Eichenrinde zum Gerben, Brennholz und für kurze Zeit Ackerland. Durch die jahrhundertelange Nutzung haben Eichen und Birken die Buche weitgehend verdrängt, weil sie besser aus dem Stock ausschlagen. Gehalten hat sich bis heute vor allem die Brennholzgewinnung; die Stangen werden in Zeiträumen von etwa zehn Jahren, Eichen auch nach 15 bis 25 Jahren genutzt.
Baumpflegerisch ist Folgendes wichtig: Wo Niederwald nicht mehr regelmäßig genutzt wird, wachsen die Stockausschläge zu mehrstämmigen Bäumen heran. Aus baumpflegerischer Erfahrung sind die Verwachsungsstellen solcher Stämmlinge, sogenannte Zwiesel, häufig Schwachstellen, an denen ein Stamm ausbrechen kann. Steht ein solcher Baum am Haus, an einer Straße oder an einem Weg, sollte er regelmäßig kontrolliert werden; der Ratgeber Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht erklärt, worauf es ankommt.
Kyrill und das Fichtensterben
Die Fichtenwälder im Siegerland und im Kreis Olpe haben zwei große Schadereignisse erlebt: Orkan Kyrill 2007 und die Borkenkäferkalamität ab 2018. Kyrill warf in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007 in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Landesregierung 15,7 Millionen Festmeter Holz auf rund 50.000 Hektar um, vor allem in den Wäldern im Sauerland und im Siegerland. Ab 2018 folgten Trockenheit und eine Massenvermehrung der Borkenkäfer. Laut Waldzustandsbericht NRW 2025 umfasst die seit 2018 entstandene Nadelholz-Schadfläche landesweit rund 139.700 Hektar. Ältere Fichten stehen heute fast nur noch in den höheren Lagen von Eifel, Sieger- und Sauerland; im Sauer- und Siegerland ist die Buchdrucker-Population zuletzt deutlich zurückgegangen.
Wie kühl und feucht die Lagen hier sind, zeigt eine Messfläche des forstlichen Umweltmonitorings im Wuchsgebiet Sauerland/Siegerland: 7,0 Grad Jahresmitteltemperatur und rund 1.430 Millimeter Niederschlag im Jahr. Die Fläche selbst ist nach der Borkenkäferkalamität eine Blöße, also eine unbestockte Fläche.
Für Grundstückseigentümer heißt das: Einzelne abgestorbene Fichten am Garten- oder Wegrand werden mit den Jahren bruchanfälliger, und Laubbäume, die nach dem Abräumen der Fichten plötzlich frei stehen, sind Wind und Sonne stärker ausgesetzt. Hinweise zum Befall finden Sie bei den Borkenkäfern an der Fichte, zum Erhalt geschwächter Bäume im Ratgeber Baum erhalten statt fällen.
Welche Krankheiten und Schädlinge sind typisch?
Im Siegerland und im Kreis Olpe stehen neben der Fichte vor allem Eichen und Buchen im Blick. Der Waldzustandsbericht 2025 nennt das Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein unter den Schwerpunkten des Eichensterbens durch den Eichenprachtkäfer, vor allem auf trockenen oder stark wasserbeeinflussten Standorten. Buchen haben in den Dürrejahren Schäden erlitten, siehe Trockenstress bei der Buche; an geschwächten Bäumen können Pilze wie der Hallimasch oder der Brandkrustenpilz die Bruchsicherheit beeinträchtigen. Eine Übersicht bietet die Seite Pilzbefall am Baum.
Sturm, Trockenheit und Waldbrand
Auch in den niederschlagsreichen Höhenlagen nehmen Trockenphasen zu. Laut Waldzustandsbericht 2025 ist die Jahresmitteltemperatur in Nordrhein-Westfalen seit 1881 um 1,9 Grad gestiegen, und 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Flächen mit abgestorbenen Fichten und trockener Bodenvegetation gelten als besonders waldbrandgefährdet. Nach einem Sturm hilft der Ratgeber Sturmschaden am Baum.
Baumschutzsatzungen im Siegerland und im Kreis Olpe
Ob ein Baum auf Ihrem Grundstück geschützt ist, regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, sofern es eine gibt; die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort. Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) hat von den 13 im Ratgeber erfassten Städten und Gemeinden der Region nur Siegen eine Baumschutzsatzung. Die übrigen 12, darunter Olpe, Attendorn, Lennestadt, Netphen und Kreuztal, haben nach diesem Stand keine; für Kreuztal stützt sich das auf einen Bericht der Siegener Zeitung von 2021, nach dem im Kreis nur Siegen eine Baumschutzsatzung hat. Satzungen werden geändert, neu erlassen oder aufgehoben; verbindlich ist die aktuelle Fassung Ihrer Stadt. Die Angaben für Ihren Wohnort finden Sie über die Ortsübersicht, das Verfahren erklärt der Ratgeber Baum fällen: Wann eine Genehmigung nötig ist. Für Flächen, die rechtlich Wald sind, ist das Regionalforstamt der richtige Ansprechpartner.
Unabhängig von jeder Satzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Absatz 5 BNatSchG verbietet es, vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Für Bäume im Hausgarten gilt diese Sperrfrist nicht pauschal; das Artenschutzrecht nach § 44 schützt aber besetzte Nester und Baumhöhlen zu jeder Jahreszeit. Einzelheiten stehen im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.
Städte und Gemeinden der Region
Ob eine Baumschutzsatzung gilt, ist von Ort zu Ort verschieden. Auf den Ortsseiten steht, was geschützt ist und wer Fällungen genehmigt.
Häufige Fragen
Was ist ein Hauberg?
Ein Hauberg ist ein genossenschaftlich bewirtschafteter Niederwald, in dem Eichen und Birken in Abständen am Wurzelstock abgeschlagen werden und aus dem Stock wieder austreiben. Früher lieferte er Holzkohle für die Eisenverhüttung, Gerbrinde und Ackerflächen; heute wird vor allem Brennholz gewonnen. Im Siegerland gibt es noch etwa 200 Haubergsgenossenschaften.
Wie waldreich sind Siegen-Wittgenstein und Olpe?
Ende 2014 waren laut IT.NRW 64,5 Prozent des Kreises Siegen-Wittgenstein und 59,5 Prozent des Kreises Olpe bewaldet. Kirchhundem im Kreis Olpe hatte mit 74,9 Prozent den höchsten Waldanteil aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Gibt es im Siegerland noch Fichten?
Ja, aber deutlich weniger. Laut Waldzustandsbericht NRW 2025 stehen ältere Fichten fast nur noch in den höheren Lagen von Eifel, Sieger- und Sauerland, weil die kühleren, niederschlagsreicheren Standorte die Borkenkäfer bremsen.
Brauche ich im Kreis Olpe oder in Siegen eine Fällgenehmigung?
Das hängt davon ab, ob Ihre Stadt oder Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat und was sie regelt. Nach der eigenen Recherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) hat von 13 erfassten Orten nur Siegen eine; alle übrigen Orte, darunter Olpe, Attendorn, Lennestadt und Kreuztal, haben keine (für Kreuztal nach einem Pressebericht von 2021, die Stadtseite war nicht erreichbar). Die Angaben finden Sie über die Ortsübersicht; im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.
Quellen
- IT.NRW: Bodenflächen in NRW nach Art der tatsächlichen Nutzung, Ausgabe 2015 (Stand 31.12.2014), Archivkopie
- LWL – Westfalen Regional: Die Haubergswirtschaft im südwestfälischen Bergland (Stand 2017), Archivkopie
- LWL – Westfalen Regional: Waldflächen in Westfalen (Stand 2019), Archivkopie
- Land NRW: Schäden durch Kyrill auch 10 Jahre nach dem Orkan immer noch sichtbar (10.01.2017)
- Waldzustandsbericht NRW 2025, Langfassung (MLV NRW)
- LWL – Westfalen Regional: Alleen in Westfalen (Stand 2015), Archivkopie
- § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.
Passend dazu
- Borkenkäfer an der Fichte: Befall erkennen, richtig handeln und Gefahren abwendenSchädling
- Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht: Was Baumeigentümer tun müssenSicherheit & Kontrolle
- Sturmschaden am Baum: Was Sie sofort tun sollten und wer zahltSicherheit & Kontrolle
- Baum erhalten statt fällen: Wann Pflege reicht und wann nichtBaumerhalt & Pflege