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Baum fällen in Attendorn: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Olpe · Kreis Olpe und Siegerland · rund 40 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Attendorn hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Attendorn deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe.

Gilt in Attendorn eine Baumschutzsatzung?

Nein, Attendorn hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Attendorn – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in AttendornNein, keine Satzung
BesonderheitenDas vollständige, nach Sachgebieten gegliederte Ortsrecht-Verzeichnis der Hansestadt Attendorn enthält keine Baumschutzsatzung, und die Volltextsuche der Website findet zu „Baumschutz“ nichts. Ob es früher eine Satzung gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Bäume im Außenbereich, in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Naturdenkmale betreut die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Postleitzahlen in Attendorn57439
Nächste Kommune mit SatzungPlettenberg, rund 10 km von Attendorn entfernt (Luftlinie)
Quelleattendorn.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Attendorn außerdem gilt

Auch in Attendorn gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Attendorn jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Attendorn hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Attendorn

Ohne Baumschutzsatzung ist in Attendorn für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Attendorn.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Hansestadt Attendorn, Stadtverwaltung

Kölner Straße 12, 57439 Attendorn

Telefon: 02722 64-0

E-Mail: stadt@attendorn.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe

Westfälische Straße 75, 57462 Olpe (Kreisverwaltung)

Telefon: 02761 81-0

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Attendorn hat nur Plettenberg eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Olpekeine Satzung–
PlettenbergBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Finnentropkeine Satzung–
Herscheidkeine Satzung–
Meinerzhagenkeine Satzung–
Drolshagenkeine Satzung–

Bäume in der Region Kreis Olpe und Siegerland

In der Region Kreis Olpe und Siegerland hat nach unserer Recherche nur eine von 13 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Attendorn gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Kreis Olpe und Siegerland

Häufige Fragen

Brauche ich in Attendorn eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Attendorn hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Attendorn Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Attendorn, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Attendorn ohne Genehmigung fällen?

Weil Attendorn keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Attendorn in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Attendorn für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Attendorn bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Olpe Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Hansestadt Attendorn, Stadtverwaltung.