Gilt in Plettenberg eine Baumschutzsatzung?
Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Plettenberg sind nur die im Bestandsverzeichnis der Satzung eingetragenen Bäume geschützt (Stand 2006, rund 90 Standorte) sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Plettenberg | Ja, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Plettenberg (Ortsrecht Nr. 6.4) |
| Fassung | Ratsbeschluss 05.05.1992, veröffentlicht in der Fassung der 9. Änderung 2007. Das Bestandsverzeichnis hat den Stand 2006. Rechtsgrundlage ist noch das alte Landschaftsgesetz NRW (§ 45 LG). |
| Geschützte Bäume in Plettenberg | Geschützt sind nur die Bäume, die im Bestandsverzeichnis (Anlage zur Satzung) stehen; die Eintragung wird dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt. In das Verzeichnis kommen Bäume ab 160 cm Stammumfang in 1 m Höhe oder mit straßen- bzw. ortsbildprägendem Standort, die noch mindestens 20 Jahre leben dürften. Das Verzeichnis (Stand 2006) listet rund 90 Standorte in Plettenberg, Eiringhausen, Holthausen, Ohle und Dankelmert, vor allem Eichen, Linden, Buchen, Blutbuchen, Kastanien und Ahorn. Auch Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen sind geschützt. |
| Ausgenommen | Alle Bäume, die nicht im Bestandsverzeichnis stehen und nicht durch einen Bebauungsplan festgesetzt sind, fallen nicht unter die Satzung. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, der Betrieb von Gärtnereien und Baumschulen sowie die Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sind erlaubt, müssen aber sofort der Stadt angezeigt werden. |
| Genehmigung in Plettenberg | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Plettenberg beantragen, mit Begründung und Lageplan; die Stadt kann den Maßstab und weitere Unterlagen verlangen. Der Bürgermeister entscheidet schriftlich. Eine Ausnahme ist z. B. zu erteilen, wenn der Baum krank und nicht zumutbar zu erhalten ist, wenn er nicht anders abwendbare Gefahren verursacht, wenn er eine zulässige Bebauung verhindert oder wenn Wohnräume tagsüber nur mit Kunstlicht nutzbar sind. Bei Bauanträgen gehören die geschützten Bäume in den Lageplan, und der Antrag ist dem Bauantrag beizufügen. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Plettenberg | Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahme wegen Bebauung (§ 4 Abs. 1 b) und bei unerlaubter Fällung. Bis 200 cm Stammumfang wird ein gleichartiger oder gleichwertiger Baum mit mindestens 40 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) gepflanzt, möglichst in der Nähe. Je weiterem angefangenem Meter kommt ein Baum dazu. Wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung an die Stadt fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale. |
| Besonderheiten | Verboten ist es, geschützte Bäume zu entfernen, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Ein Kronenschnitt, der das charakteristische Aussehen erheblich verändert, z. B. eine Kappung, ist genehmigungspflichtig. Fachgerechte Pflege ist erlaubt. Als Wurzelbereich gilt die Kronentraufe plus 1,5 m, bei Säulen- und Pyramidenformen die dreifache Kronentraufe; dort sind Versiegeln, Abgraben, Herbizide und Ähnliches verboten. Bußgeld bis 51.129,19 €. Vor Arbeiten an einem Baum sollte geprüft werden, ob er im Bestandsverzeichnis steht. Satzung und Verzeichnis sind alt (Stand 2007 bzw. 2006); die aktuelle Liste kennt die Stadt. |
| Postleitzahlen in Plettenberg | 58840 |
| Quelle | plettenberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Plettenberg außerdem gilt
Auch in Plettenberg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Plettenberg jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Plettenberg eine Baumschutzsatzung: In Plettenberg sind nur die im Bestandsverzeichnis der Satzung eingetragenen Bäume geschützt (Stand 2006, rund 90 Standorte) sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Plettenberg
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Plettenberg gehen an die Stadt Plettenberg, Sachgebiet 611 Stadt- und Umweltplanung; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Plettenberg, Sachgebiet 611 Stadt- und Umweltplanung
Rathaus, Raum 230, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg
Telefon: 02391 923-215
E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
So läuft eine Fällung in Plettenberg ab
- Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Plettenberg nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
- Antrag bei der Stadt Plettenberg, Sachgebiet 611 Stadt- und Umweltplanung. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Plettenberg hat nur Neuenrade eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Herscheid | keine Satzung | – |
| Neuenrade | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter … |
| Werdohl | keine Satzung | – |
| Attendorn | keine Satzung | – |
| Finnentrop | keine Satzung | – |
| Altena | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Plettenberg gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Plettenberg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Plettenberg fällt. In Plettenberg sind nur die im Bestandsverzeichnis der Satzung eingetragenen Bäume geschützt (Stand 2006, rund 90 Standorte) sowie Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen; alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Plettenberg, Sachgebiet 611 Stadt- und Umweltplanung. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Welche Bäume darf ich in Plettenberg ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Plettenberg gilt: Alle Bäume, die nicht im Bestandsverzeichnis stehen und nicht durch einen Bebauungsplan festgesetzt sind, fallen nicht unter die Satzung. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, der Betrieb von Gärtnereien und Baumschulen sowie die Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sind erlaubt, müssen aber sofort der Stadt angezeigt werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Plettenberg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Plettenberg gehen an die Stadt Plettenberg, Sachgebiet 611 Stadt- und Umweltplanung. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Muss ich in Plettenberg nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Plettenberg gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahme wegen Bebauung (§ 4 Abs. 1 b) und bei unerlaubter Fällung. Bis 200 cm Stammumfang wird ein gleichartiger oder gleichwertiger Baum mit mindestens 40 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) gepflanzt, möglichst in der Nähe. Je weiterem angefangenem Meter kommt ein Baum dazu. Wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung an die Stadt fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
Welche Strafe droht, wenn ich in Plettenberg einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Plettenberg einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro (§ 78 LNatSchG NRW; die Satzung nennt noch 51.129,19 Euro, umgerechnet aus 100.000 DM). Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Plettenberg einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Plettenberg regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sind erlaubt, müssen aber sofort der Stadt angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.