Gilt in Neuenrade eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Neuenrade gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Neuenrade | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Neuenrade |
| Fassung | Satzung vom 30.05.2016 (Ratsbeschluss 13.04.2016, bekannt gemacht 02.06.2016). Die Satzung ersetzt die Satzung vom 28.09.2000. Die Anlage „Spezifizierung der Ersatzbepflanzung“ hat den Stand 03.06.2016. |
| Geschützte Bäume in Neuenrade | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm 50 cm Umfang hat. Geschützt sind auch Ersatzpflanzungen ab der Pflanzung und Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, auch wenn sie kleiner sind. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, soweit diese keine Land- oder Forstwirtschaft festsetzen. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Nadelgehölze, Birken, Weiden, Pappeln und Obstbäume. Walnuss, Esskastanie und Wildapfel bleiben aber geschützt. Erlaubt sind übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, der Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien, die Pflege öffentlicher Grünflächen, die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung und Maßnahmen der Stadt an Gewässern. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind erlaubt, aber sofort der Stadt anzuzeigen. |
| Genehmigung in Neuenrade | Ausnahme bzw. Befreiung schriftlich bei der Stadt Neuenrade beantragen, mit Begründung und Lageplan. Im Einzelfall reichen Lageskizze und Fotos mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang. Entscheiden darf der Rat; er kann das auf einen Fachausschuss übertragen. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt, eventuell mit Auflagen, befristet oder widerruflich. Bei Bauvorhaben gehören die geschützten Bäume in den Lageplan des Bauantrags, und die Entscheidung fällt im Baugenehmigungsverfahren. Zuständig ist das Bauamt. Eine Gebühr nennen weder Satzung noch Dienstleistungsseite. |
| Ersatzpflanzung in Neuenrade | Mit der Erlaubnis kann eine Ersatzpflanzung auf eigene Kosten auferlegt werden. Ist sie nicht möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung verlangen (höchstens ein angemessener Anteil des Baumwerts, zweckgebunden für Neupflanzungen). Laut Anlage (Stand 03.06.2016) richtet sich die Ersatzpflanzung nach dem Stammumfang des gefällten Baums: 80–100 cm = 1 Baum, 100–150 cm = 2 Bäume, über 150 cm = 3 Bäume, jeweils Hochstamm 14–16 cm Stammumfang. Die Ablöse beträgt je Baum 320 € (z. B. Ahorn, Esche, Erle, Platane, Ulme, sonstige heimische Laubbäume), 330 € (Walnuss), 350 € (Buche, Eiche), 390 € (Esskastanie, Rosskastanie) oder 430 € (Ginkgo, Linde, Wildapfel). |
| Besonderheiten | Verboten sind Eingriffe, die das charakteristische Aussehen wesentlich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen, z. B. eine Kappung oder ein starker Kronenrückschnitt. Übliche Pflegemaßnahmen sind erlaubt. Ebenfalls verboten sind Störungen im Wurzel- und Kronenbereich, etwa Versiegeln, Abgraben, Aufschütten, Herbizide oder Streusalz. Bußgeld bis 25.000 €. Wer ohne Erlaubnis fällt, muss Ersatz pflanzen oder eine Ausgleichszahlung leisten. Gesetzlich geschützte Bäume (z. B. Naturdenkmale) betreut zusätzlich der Märkische Kreis als Untere Naturschutzbehörde. |
| Postleitzahlen in Neuenrade | 58809 |
| Quelle | neuenrade.active-city.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Neuenrade
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Neuenrade außerdem gilt
Auch in Neuenrade gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Neuenrade jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Neuenrade eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Neuenrade Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter dem Kronenansatz gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Neuenrade
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Neuenrade gehen an die Stadt Neuenrade, Bauamt; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Neuenrade, Bauamt
Alte Burg 1, 58809 Neuenrade
Telefon: 02392 693-130
E-Mail: m.nasoyan@neuenrade.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
So läuft eine Fällung in Neuenrade ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Neuenrade geschützt.
- Antrag bei der Stadt Neuenrade, Bauamt. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Neuenrade hat nur Plettenberg eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Werdohl | keine Satzung | – |
| Balve | keine Satzung | – |
| Plettenberg | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Altena | keine Satzung | – |
| Hemer | keine Satzung | – |
| Herscheid | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Neuenrade gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Neuenrade eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Neuenrade fällt. Geschützt sind in Neuenrade Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter dem Kronenansatz gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Neuenrade, Bauamt. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Neuenrade geschützt?
Geschützt sind in Neuenrade Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter dem Kronenansatz gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Neuenrade ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Neuenrade gilt: Ausgenommen sind Nadelgehölze, Birken, Weiden, Pappeln und Obstbäume. Walnuss, Esskastanie und Wildapfel bleiben aber geschützt. Erlaubt sind übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, der Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien, die Pflege öffentlicher Grünflächen, die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung und Maßnahmen der Stadt an Gewässern. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind erlaubt, aber sofort der Stadt anzuzeigen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Neuenrade für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Neuenrade gehen an die Stadt Neuenrade, Bauamt. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig.
Muss ich in Neuenrade nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Neuenrade gilt: Mit der Erlaubnis kann eine Ersatzpflanzung auf eigene Kosten auferlegt werden. Ist sie nicht möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung verlangen (höchstens ein angemessener Anteil des Baumwerts, zweckgebunden für Neupflanzungen). Laut Anlage (Stand 03.06.2016) richtet sich die Ersatzpflanzung nach dem Stammumfang des gefällten Baums: 80–100 cm = 1 Baum, 100–150 cm = 2 Bäume, über 150 cm = 3 Bäume, jeweils Hochstamm 14–16 cm Stammumfang. Die Ablöse beträgt je Baum 320 € (z. B. Ahorn, Esche, Erle, Platane, Ulme, sonstige heimische Laubbäume), 330 € (Walnuss), 350 € (Buche, Eiche), 390 € (Esskastanie, Rosskastanie) oder 430 € (Ginkgo, Linde, Wildapfel).
Welche Strafe droht, wenn ich in Neuenrade einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Neuenrade einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 25.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Neuenrade einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Neuenrade regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind erlaubt, aber sofort der Stadt anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.