Gilt in Balve eine Baumschutzsatzung?
Nein, Balve hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Balve | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Balve (69 Einträge) enthält keine Baumschutzsatzung. Es gelten nur Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Seit wann es keine Satzung gibt, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Balve | 58802 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Neuenrade, rund 7 km von Balve entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | balve.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Balve außerdem gilt
Auch in Balve gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Balve jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Balve hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Balve
Ohne Baumschutzsatzung ist in Balve für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Balve.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadtverwaltung Balve
Widukindplatz 1, 58802 Balve
Telefon: 02375 926-0
E-Mail: post@balve.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Balve hat nur Neuenrade eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Hemer | keine Satzung | – |
| Neuenrade | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter … |
| Menden (Sauerland) | keine Satzung | – |
| Sundern | keine Satzung | – |
| Werdohl | keine Satzung | – |
| Altena | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Balve gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Balve eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Balve hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Balve Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Balve, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Balve ohne Genehmigung fällen?
Weil Balve keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Balve in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Balve für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Balve bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadtverwaltung Balve.