Gilt in Sundern eine Baumschutzsatzung?
Nein, Sundern hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Sundern | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Ortsrecht-Seite der Stadt Sundern enthält keine Baumschutzsatzung. Die Seite nennt sich aber selbst nur eine Auswahl der „wichtigsten Satzungen“. Am 05.03.2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, eine Baumschutzsatzung zu erarbeiten und einzuführen (Quelle: Lokalpresse). Ein Beschluss darüber ist nicht bekannt (Stand Oktober 2026). |
| Postleitzahlen in Sundern | 59846 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Neuenrade, rund 14 km von Sundern entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | sundern.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Sundern haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Sundern nachfragen.
Was beim Baumfällen in Sundern außerdem gilt
Auch in Sundern gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Sundern jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Sundern hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Sundern
Ohne Baumschutzsatzung ist in Sundern für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Sundern.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Sundern (Sauerland), Rathaus
Rathausplatz 1, 59846 Sundern (Sauerland)
Telefon: 02933 81-0
E-Mail: rathaus@stadt-sundern.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich 4 Bauen, Kataster und Umwelt, Fachdienst 47 Untere Naturschutzbehörde, Jagd
Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon: 0291 94-1436; Zentrale 0291 94-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Sundern hat nur Neuenrade eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Balve | keine Satzung | – |
| Arnsberg | keine Satzung | – |
| Neuenrade | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter … |
| Eslohe | keine Satzung | – |
| Finnentrop | keine Satzung | – |
| Meschede | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Sundern gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Sundern eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Sundern hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Sundern Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Sundern, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Sundern ohne Genehmigung fällen?
Weil Sundern nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Sundern in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Sundern für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Sundern bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Sundern (Sauerland), Rathaus.