Gilt in Arnsberg eine Baumschutzsatzung?
Nein, Arnsberg hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Arnsberg | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Stadt sagt ausdrücklich, dass für das Stadtgebiet keine Baumschutzsatzung erlassen wurde. Für Fällung oder Rückschnitt braucht man deshalb keine städtische Genehmigung. Ausnahmen: Bäume, die als Naturdenkmal eingetragen sind, und Bäume, die im Bebauungsplan festgesetzt sind. Für sie ist eine besondere Genehmigung nötig. |
| Postleitzahlen in Arnsberg | 59755, 59757, 59759, 59821, 59823 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Soest, rund 17 km von Arnsberg entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | arnsberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Arnsberg außerdem gilt
Auch in Arnsberg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Arnsberg jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Arnsberg hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Arnsberg
Ohne Baumschutzsatzung ist in Arnsberg für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Arnsberg.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Arnsberg, Fachdienst Grünflächen | Forst | Friedhöfe (Grünflächenmanagement)
Hüttenstraße 19, 59759 Arnsberg
Telefon: 02932 201-4139
E-Mail: gruenflaechen@arnsberg.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich 4 Bauen, Kataster und Umwelt, Fachdienst 47 Untere Naturschutzbehörde, Jagd
Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon: 0291 94-1436; Zentrale 0291 94-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Arnsberg hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Möhnesee | keine Satzung | – |
| Ense | keine Satzung | – |
| Sundern | keine Satzung | – |
| Wickede (Ruhr) | keine Satzung | – |
| Balve | keine Satzung | – |
| Werl | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Arnsberg gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Arnsberg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Arnsberg hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Arnsberg Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Arnsberg, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Arnsberg ohne Genehmigung fällen?
Weil Arnsberg keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Arnsberg in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Arnsberg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Arnsberg bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Arnsberg, Fachdienst Grünflächen | Forst | Friedhöfe (Grünflächenmanagement).