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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Eslohe: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Hochsauerlandkreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 51 km östlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Eslohe hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Eslohe deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises.

Gilt in Eslohe eine Baumschutzsatzung?

Nein, Eslohe hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Eslohe – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in EsloheNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Ortsrecht-Seite der Gemeinde Eslohe enthält keine Baumschutzsatzung. Bäume können trotzdem geschützt sein: durch Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder über einen Landschaftsplan des Hochsauerlandkreises.
Postleitzahlen in Eslohe59889
Nächste Kommune mit SatzungPlettenberg, rund 23 km von Eslohe entfernt (Luftlinie)
Quelleeslohe.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Eslohe außerdem gilt

Auch in Eslohe gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Eslohe jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Eslohe hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Eslohe

Ohne Baumschutzsatzung ist in Eslohe für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Eslohe.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Eslohe (Sauerland), Rathaus

Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe

Telefon: 02973 800-0

E-Mail: post@eslohe.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich 4 Bauen, Kataster und Umwelt, Fachdienst 47 Untere Naturschutzbehörde, Jagd

Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede

Telefon: 0291 94-1436; Zentrale 0291 94-0

E-Mail: naturschutz@hochsauerlandkreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Eslohe hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Meschedekeine Satzung–
Schmallenbergkeine Satzung–
Finnentropkeine Satzung–
Sundernkeine Satzung–
Lennestadtkeine Satzung–
Bestwigkeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Eslohe gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Eslohe eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Eslohe hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Eslohe Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Eslohe, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Eslohe ohne Genehmigung fällen?

Weil Eslohe keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Eslohe in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Eslohe für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Eslohe bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Eslohe (Sauerland), Rathaus.