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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Bestwig: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Hochsauerlandkreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 64 km östlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Bestwig hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Bestwig deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises.

Gilt in Bestwig eine Baumschutzsatzung?

Nein, Bestwig hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Bestwig – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in BestwigNein, keine Satzung
BesonderheitenDie vollständige Satzungssammlung der Gemeinde im Ratsinformationssystem enthält keine Baumschutzsatzung. Bäume können trotzdem geschützt sein: durch Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder über einen Landschaftsplan des Hochsauerlandkreises.
Postleitzahlen in Bestwig59909
Nächste Kommune mit SatzungSoest, rund 35 km von Bestwig entfernt (Luftlinie)
Quellebestwig.sitzung-online.com, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Bestwig außerdem gilt

Auch in Bestwig gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Bestwig jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Bestwig hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Bestwig

Ohne Baumschutzsatzung ist in Bestwig für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Bestwig.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Bestwig, Rathaus

Rathausplatz 1, 59909 Bestwig

Telefon: 02904 987-0

E-Mail: gemeinde@bestwig.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich 4 Bauen, Kataster und Umwelt, Fachdienst 47 Untere Naturschutzbehörde, Jagd

Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede

Telefon: 0291 94-1436; Zentrale 0291 94-0

E-Mail: naturschutz@hochsauerlandkreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Bestwig hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Meschedekeine Satzung–
Warsteinkeine Satzung–
Schmallenbergkeine Satzung–
Eslohekeine Satzung–
Rüthenkeine Satzung–
Anröchtekeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Bestwig gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Bestwig eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Bestwig hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Bestwig Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Bestwig, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Bestwig ohne Genehmigung fällen?

Weil Bestwig keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Bestwig in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Bestwig für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Bestwig bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Bestwig, Rathaus.