Zum Inhalt springen
Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Anröchte: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Soest · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 61 km östlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Anröchte hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Anröchte sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Anröchte sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest.

Gilt in Anröchte eine Baumschutzsatzung?

Nein, Anröchte hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Anröchte – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in AnröchteNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde steht keine Baumschutzsatzung, und laut Kreis Soest hat im Kreisgebiet nur die Stadt Soest eine eigene Satzung. Ob Anröchte früher eine hatte, ist nicht bekannt. Geschützt sind aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Kreisverordnung über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone. Maßnahmen zur Verkehrssicherung bleiben zulässig. Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde Kreis Soest (Tel. 02921 30-2233). Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Anröchte59609
Nächste Kommune mit SatzungSoest, rund 16 km von Anröchte entfernt (Luftlinie)
Quelleanroechte.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Anröchte außerdem gilt

Auch in Anröchte gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Anröchte jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Anröchte hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Anröchte aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Anröchte

Ohne Baumschutzsatzung ist in Anröchte für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Anröchte.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Anröchte, Gemeindeverwaltung

Hauptstraße 74, 59609 Anröchte

Telefon: 02947 888-0

E-Mail: post@anroechte.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Natur- und Landschaftsschutz (Abteilung Umwelt) – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus, Hoher Weg 1–3, 59494 Soest

Telefon: 02921 30-2233; Zentrale 02921 30-0

E-Mail: achim.grebe@kreis-soest.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Anröchte hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Erwittekeine Satzung–
Bad Sassendorfkeine Satzung–
Warsteinkeine Satzung–
Rüthenkeine Satzung–
Lippstadtkeine Satzung–
Möhneseekeine Satzung–

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Anröchte gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Anröchte eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Anröchte hat keine Baumschutzsatzung. In Anröchte sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Anröchte Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Anröchte, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Anröchte ohne Genehmigung fällen?

Weil Anröchte keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Anröchte in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Anröchte für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Anröchte bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Anröchte, Gemeindeverwaltung.