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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Meschede: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Hochsauerlandkreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 53 km östlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Meschede hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Meschede deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises.

Gilt in Meschede eine Baumschutzsatzung?

Nein, Meschede hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Meschede – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in MeschedeNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Ortsrechtsammlung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede enthält keine Baumschutzsatzung. Die Stadt hatte nie eine. Laut einem Bericht der Ratsfraktion SBL wurde 2011 ein Antrag der Grünen auf eine Baumschutzsatzung abgelehnt (Vorlage 61.622-17:2, April 2011). Bäume können trotzdem geschützt sein: durch Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder über einen Landschaftsplan des Hochsauerlandkreises.
Postleitzahlen in Meschede59872
Nächste Kommune mit SatzungNeuenrade, rund 29 km von Meschede entfernt (Luftlinie)
Quellemeschede.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Meschede außerdem gilt

Auch in Meschede gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Meschede jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Meschede hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Meschede

Ohne Baumschutzsatzung ist in Meschede für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Meschede.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Rathaus

Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede

Telefon: 0291 205-0

E-Mail: post@meschede.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich 4 Bauen, Kataster und Umwelt, Fachdienst 47 Untere Naturschutzbehörde, Jagd

Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede

Telefon: 0291 94-1436; Zentrale 0291 94-0

E-Mail: naturschutz@hochsauerlandkreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Meschede hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Eslohekeine Satzung–
Bestwigkeine Satzung–
Warsteinkeine Satzung–
Sundernkeine Satzung–
Schmallenbergkeine Satzung–
Arnsbergkeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Meschede gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Meschede eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Meschede hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Meschede Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Meschede, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Meschede ohne Genehmigung fällen?

Weil Meschede keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Meschede in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Meschede für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Meschede bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Rathaus.