Gilt in Schmallenberg eine Baumschutzsatzung?
Nein, Schmallenberg hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Schmallenberg | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Seite „Ortsrecht & Satzungen“ der Stadt Schmallenberg enthält keine Baumschutzsatzung. Bäume können trotzdem geschützt sein: durch Bebauungsplan, über Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen, als Naturdenkmal oder über einen Landschaftsplan des Hochsauerlandkreises. |
| Postleitzahlen in Schmallenberg | 57392 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Plettenberg, rund 31 km von Schmallenberg entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | schmallenberg.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Schmallenberg außerdem gilt
Auch in Schmallenberg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Schmallenberg jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Schmallenberg hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Schmallenberg
Ohne Baumschutzsatzung ist in Schmallenberg für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Schmallenberg.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Schmallenberg, Rathaus
Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Telefon: 02972 980-0
E-Mail: post@schmallenberg.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich 4 Bauen, Kataster und Umwelt, Fachdienst 47 Untere Naturschutzbehörde, Jagd
Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon: 0291 94-1436; Zentrale 0291 94-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Schmallenberg hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Eslohe | keine Satzung | – |
| Lennestadt | keine Satzung | – |
| Meschede | keine Satzung | – |
| Bestwig | keine Satzung | – |
| Finnentrop | keine Satzung | – |
| Kirchhundem | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Schmallenberg gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Schmallenberg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Schmallenberg hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Schmallenberg Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Schmallenberg, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Schmallenberg ohne Genehmigung fällen?
Weil Schmallenberg keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Schmallenberg in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Schmallenberg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Schmallenberg bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Schmallenberg, Rathaus.