Gilt in Gummersbach eine Baumschutzsatzung?
Nein, Gummersbach hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Gummersbach | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im aktuellen Ortsrecht-Verzeichnis (A–Z) der Stadt Gummersbach steht keine Baumschutzsatzung. Ein älterer Bebauungsplan (BP 164) verweist zwar auf eine „Baumschutzsatzung der Stadt Gummersbach“. Eine solche Satzung gab es also früher; sie ist vermutlich aufgehoben worden, ein Datum der Aufhebung ist nicht bekannt. Festsetzungen zum Baumerhalt in einzelnen Bebauungsplänen können weiter gelten. |
| Postleitzahlen in Gummersbach | 51643, 51645, 51647 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Kierspe, rund 13 km von Gummersbach entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | gummersbach.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Gummersbach haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Gummersbach nachfragen.
Was beim Baumfällen in Gummersbach außerdem gilt
Auch in Gummersbach gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Gummersbach jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Gummersbach hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Gummersbach
Ohne Baumschutzsatzung ist in Gummersbach für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Gummersbach.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)
Telefon: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Gummersbach hat nur Kierspe eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Marienheide | keine Satzung | – |
| Bergneustadt | keine Satzung | – |
| Wiehl | keine Satzung | – |
| Reichshof | keine Satzung | – |
| Engelskirchen | keine Satzung | – |
| Kierspe | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Gummersbach gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Gummersbach eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Gummersbach hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Gummersbach Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Gummersbach, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Gummersbach ohne Genehmigung fällen?
Weil Gummersbach nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Gummersbach in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Gummersbach für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Gummersbach bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Gummersbach.