Gilt in Bergneustadt eine Baumschutzsatzung?
Nein, Bergneustadt hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Bergneustadt | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Bergneustadt ist in keiner Rubrik eine Baumschutzsatzung aufgeführt. Ob früher eine bestand und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Bergneustadt | 51702 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Kierspe, rund 14 km von Bergneustadt entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | bergneustadt.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Bergneustadt haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Bergneustadt nachfragen.
Was beim Baumfällen in Bergneustadt außerdem gilt
Auch in Bergneustadt gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Bergneustadt jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Bergneustadt hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Bergneustadt
Ohne Baumschutzsatzung ist in Bergneustadt für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Bergneustadt.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Bergneustadt
Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt
Telefon: 02261 404-0
E-Mail: rathaus@bergneustadt.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)
Telefon: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Bergneustadt hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Drolshagen | keine Satzung | – |
| Gummersbach | keine Satzung | – |
| Reichshof | keine Satzung | – |
| Meinerzhagen | keine Satzung | – |
| Marienheide | keine Satzung | – |
| Wiehl | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Bergneustadt gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Bergneustadt eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Bergneustadt hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Bergneustadt Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Bergneustadt, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Bergneustadt ohne Genehmigung fällen?
Weil Bergneustadt nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Bergneustadt in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Bergneustadt für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Bergneustadt bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Bergneustadt.