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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Leichlingen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisches Land · rund 39 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Leichlingen gilt die Baumschutzsatzung nur für Bäume auf Flächen der Stadt, ihrer Tochtergesellschaften und der LBB im Innenbereich, dort schon ab 30 cm Stammumfang; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Für Bäume in Privatgärten in Leichlingen ist nach der Satzung keine Genehmigung nötig. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig für die Satzung: Stadtverwaltung Leichlingen.

Gilt in Leichlingen eine Baumschutzsatzung?

Ja, aber nur für öffentliche Flächen: In Leichlingen gilt die Baumschutzsatzung nur für Bäume auf Flächen der Stadt, ihrer Tochtergesellschaften und der LBB im Innenbereich, dort schon ab 30 cm Stammumfang; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Leichlingen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in LeichlingenJa, aber nur für Bäume auf öffentlichen Flächen
BezeichnungSatzung der Stadt Leichlingen zum Schutz von stadteigenen Bäumen „Baumschutzsatzung“ (Ortsrecht 81)
FassungRatsbeschluss 24.02.2025. Bekanntmachungsanordnung vom 06.03.2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/2026; in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung.
Geschützte Bäume in LeichlingenDie Satzung schützt nur Bäume auf Flächen im Eigentum der Stadt Leichlingen, ihrer Tochtergesellschaften (ab 50 % Beteiligung) und der LBB, und nur im Innenbereich. Private Gärten fallen nicht darunter. Auf diesen Flächen sind geschützt: Bäume ab 30 cm Stammumfang, mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mindestens 30 cm misst, und Gruppen ab 2 Bäumen mit sich berührenden Kronen, wenn einer mindestens 30 cm misst. Eine Messhöhe nennt die Satzung nicht. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die nach Bebauungsplan zu erhalten sind.
AusgenommenAusgenommen sind alle Bäume auf Privatgrundstücken. Ausgenommen sind außerdem Wald- und Forstflächen, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien zu Erwerbszwecken, Kleingärten nach BKleingG sowie Flächen mit Landschaftsplan, Naturschutzgebiet, Naturdenkmal oder geschütztem Landschaftsbestandteil.
Genehmigung in LeichlingenDie Stadt Leichlingen prüft selbst im Vier-Augen-Prinzip nach einem im Fachausschuss vorgestellten Prüfschema, ob eine Ausnahme vorliegt („Privatverfahren“, § 8), und berichtet dem Fachausschuss. Ausnahmen gibt es z. B. bei Gefahr, Krankheit, Bebauung oder unzumutbarer Verschattung. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in LeichlingenBei erteilter Erlaubnis muss der Antragsteller innerhalb von 12 Monaten auf eigene Kosten nachpflanzen, möglichst auf demselben Grundstück, sonst ortsnah. Zu pflanzen sind standort- und klimagerechte Laubbäume, je angefangene 50 cm Stammumfang des gefällten Baums mindestens 1 gleichwertiger Baum. Ersatzweise ist ein gleichwertiger Ausgleich möglich (Gehölze, Gebäudebegrünung). Erfüllt ist die Pflicht erst, wenn die Bäume angewachsen sind; die dauerhafte Pflege gehört dazu.
BesonderheitenFür Privatleute ist die Satzung praktisch nur bei städtischen Bäumen relevant, etwa wenn ein Straßenbaum am Grundstück stört. Verboten sind Kappen und wesentliche Veränderungen des Aufbaus. Erlaubt bleiben Totholzentfernung, Wundbehandlung, Lichtraumprofil, Formschnitt und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Eine Bußgeldregel enthält die Satzung nicht. Bei privaten Fällungen sind der Artenschutz sowie Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale zu beachten; zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Postleitzahlen in Leichlingen42799
Quelleleichlingen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Leichlingen außerdem gilt

Auch in Leichlingen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Leichlingen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Die Baumschutzsatzung von Leichlingen gilt nur für öffentliche Flächen; für Bäume im Privatgarten brauchen Sie danach keine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Leichlingen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Leichlingen gehen an die Stadtverwaltung Leichlingen; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadtverwaltung Leichlingen

Rathaus, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen

Telefon: 02175 992-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202 13-2525

E-Mail: landschaft@rbk-online.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Leichlingen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Die Satzung von Leichlingen gilt nur für öffentliche Flächen; im Privatgarten zählen Fällzeit und Artenschutz.
  2. Sonderfälle klären. Bebauungsplan, Naturdenkmal oder Allee – im Zweifel die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises fragen. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Leichlingen haben 2 eine Baumschutzsatzung: Burscheid, Solingen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BurscheidBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
SolingenBaumschutzsatzungIn Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe.
Leverkusenkeine Satzung–
Langenfeld (Rheinland)keine Satzung–
Odenthalkeine Satzung–
Wermelskirchenkeine Satzung–

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Leichlingen gehört dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Leichlingen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Für Bäume im Privatgarten nicht. In Leichlingen gilt die Baumschutzsatzung nur für Bäume auf Flächen der Stadt, ihrer Tochtergesellschaften und der LBB im Innenbereich, dort schon ab 30 cm Stammumfang; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem; im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Welche Bäume darf ich in Leichlingen ohne Genehmigung fällen?

Weil Leichlingen Bäume nur auf öffentlichen Flächen per Satzung schützt, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Leichlingen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Leichlingen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Leichlingen gehen an die Stadtverwaltung Leichlingen. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.