Gilt in Korschenbroich eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Korschenbroich gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Korschenbroich | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung der Stadt Korschenbroich zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Korschenbroich (Baumschutzsatzung) |
| Fassung | Neufassung vom 30.09.2025 (Ratsbeschluss und Bekanntmachung am 30.09.2025, seitdem in Kraft). Die Satzung ersetzt die Satzung vom 10.12.2010. |
| Geschützte Bäume in Korschenbroich | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm erreichen und ein Stamm mindestens 30 cm hat. Es gibt keine Ausnahme für Nadelbäume, Birken, Pappeln oder private Obstbäume. Außerdem geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume im Erwerbsobstbau und Bäume in Baumschulen. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen mit Land- oder Forstwirtschaft sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht; Fensterverschattung ist aber ein Ausnahmegrund (siehe Genehmigung). |
| Genehmigung in Korschenbroich | Ausnahme oder Befreiung schriftlich mit Begründung beim Bürgermeister beantragen; zuständig ist laut Serviceportal Amt 67 Grünpflege und Baubetrieb. Beizulegen ist ein Lageplan 1:500 mit allen geschützten Bäumen (Art, Stammumfang, Kronendurchmesser); im Einzelfall genügen Skizze oder Fotos. Gründe sind u. a. Gefahr, ein Bauvorhaben und Fensterverschattung. Verschattung gilt in der Regel als unzumutbar, wenn der Baum weniger als 5 m vom Fenster steht (gemessen ab Stammmitte) und die Wohnung tagsüber Kunstlicht braucht; das gilt nicht für städtische und Straßenbäume. Laub- und Fruchtfall sowie Pollen- und Samenflug sind kein Grund. Gebühr: 50 € für eine Genehmigung, 75 % davon (37,50 €) bei vollständiger Ablehnung. Die Erlaubnis ergeht schriftlich; bei Bauvorhaben wird sie erst mit der Baugenehmigung wirksam. |
| Ersatzpflanzung in Korschenbroich | Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen (außer bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Fällung), bei Befreiungen und nach unerlaubter Fällung, auf dem eigenen Grundstück. Bis 120 cm Stammumfang (mehrstämmig bis 160 cm) ist 1 Ersatzbaum zu pflanzen, darüber 2. Qualität: mindestens zweimal verpflanzt, Stammhöhe mindestens 180 cm, Stammumfang 16–18 cm; die Stadt nennt außerdem eine Verankerung an 2 Pfählen. Die Art kommt aus einer Auswahlliste heimischer Gehölze, die dem Bescheid beiliegt, ebenso die Pflanzfrist. Wächst der Baum nicht an, ist neu zu pflanzen. Für die Ausgleichszahlung gilt: Durchschnittspreis aus den Katalogen dreier Markenbaumschulen (ohne MwSt.) plus 100 % Aufschlag. Stundung oder Ratenzahlung sind möglich. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Verboten ist auch, den Aufbau (Habitus) wesentlich zu verändern. Ein starker Rückschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig, übliche Pflege ist frei. Der geschützte Wurzel- und Kronenbereich reicht 1,50 m über die Krone hinaus (z. B. keine Versiegelung, Abgrabung oder Bodenverdichtung). Bei unmittelbar drohender Gefahr darf sofort gehandelt werden, mit unverzüglicher Anzeige an den Bürgermeister. Bußgeld bis 50.000 €. Die Stadt berät kostenlos zur Baumpflege. Bei Nestern oder Baumhöhlen ist nach der Stadtseite zusätzlich die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig (Telefon 02181 601-6846). Für allgemeine Fragen nennt die Stadt stadtpflege@korschenbroich.de. |
| Postleitzahlen in Korschenbroich | 41352 |
| Quelle | service.korschenbroich.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Korschenbroich
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Korschenbroich außerdem gilt
Auch in Korschenbroich gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Korschenbroich jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Korschenbroich eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Korschenbroich Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Korschenbroich
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Korschenbroich gehen an die Stadt Korschenbroich, Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Korschenbroich, Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb
Wankelstraße 21, 41352 Korschenbroich-Glehn
Telefon: 02182 5702-130
E-Mail: vanessa.david@korschenbroich.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde und Forst (Umweltamt)
Oberstraße 91, 41460 Neuss (Kreisverwaltung)
Telefon: 02131 928-0
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de
So läuft eine Fällung in Korschenbroich ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Korschenbroich geschützt.
- Antrag bei der Stadt Korschenbroich, Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Korschenbroich haben 5 eine Baumschutzsatzung: Kaarst, Neuss, Grevenbroich, Meerbusch, Krefeld.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Kaarst | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Neuss | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Grevenbroich | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Meerbusch | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). |
| Rommerskirchen | keine Satzung | – |
| Krefeld | Baumschutzsatzung | In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Korschenbroich gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Korschenbroich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Korschenbroich fällt. Geschützt sind in Korschenbroich Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Korschenbroich, Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Korschenbroich geschützt?
Geschützt sind in Korschenbroich Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Korschenbroich ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Korschenbroich gilt: Ausgenommen sind Obstbäume im Erwerbsobstbau und Bäume in Baumschulen. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen mit Land- oder Forstwirtschaft sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht; Fensterverschattung ist aber ein Ausnahmegrund (siehe Genehmigung). Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Korschenbroich?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Korschenbroich gilt: 50 Euro, bei Ablehnung 37,50 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Korschenbroich für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Korschenbroich gehen an die Stadt Korschenbroich, Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.
Muss ich in Korschenbroich nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Korschenbroich gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen (außer bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Fällung), bei Befreiungen und nach unerlaubter Fällung, auf dem eigenen Grundstück. Bis 120 cm Stammumfang (mehrstämmig bis 160 cm) ist 1 Ersatzbaum zu pflanzen, darüber 2. Qualität: mindestens zweimal verpflanzt, Stammhöhe mindestens 180 cm, Stammumfang 16–18 cm; die Stadt nennt außerdem eine Verankerung an 2 Pfählen. Die Art kommt aus einer Auswahlliste heimischer Gehölze, die dem Bescheid beiliegt, ebenso die Pflanzfrist. Wächst der Baum nicht an, ist neu zu pflanzen. Für die Ausgleichszahlung gilt: Durchschnittspreis aus den Katalogen dreier Markenbaumschulen (ohne MwSt.) plus 100 % Aufschlag. Stundung oder Ratenzahlung sind möglich.
Welche Strafe droht, wenn ich in Korschenbroich einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Korschenbroich einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Korschenbroich einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Korschenbroich regelt das so: Bei unmittelbar drohender Gefahr darf sofort gehandelt werden, mit unverzüglicher Anzeige an den Bürgermeister. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.