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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Kaarst: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Kreis Neuss · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 62 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Kaarst gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Kaarst“). Geschützt sind in Kaarst Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Kaarst nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Kaarst, Stadtverwaltung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Kaarst eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Kaarst gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Kaarst – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in KaarstJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Kaarst (Ortsrecht 67.000)
FassungSatzung vom 16.09.2004 (Ratsbeschluss 15.07.2004), 1. Änderung vom 25.07.2006. Die 2. Änderungssatzung hat der Rat am 14.12.2023 beschlossen; sie wurde am 21.06.2024 auf der Website der Stadt veröffentlicht. Der Text steht auf der Ortsrecht-Seite der Stadt.
Geschützte Bäume in KaarstGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm erreichen und ein Stamm mindestens 30 cm hat. Zitter- und Schwarzpappeln, hochstämmige Obstbäume und Eiben sind geschützt. Außerdem geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Hybridpappeln, Weiden, Birken, halbstämmige Obstbäume, Buschobst und alle Nadelgehölze außer Eibe. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grünfläche unter einem Landschaftsplan sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind ordnungsgemäße Pflege, Maßnahmen von Baumschulen und Gärtnereien sowie die Pflege öffentlicher Grünflächen. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht.
Genehmigung in KaarstAusnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Kaarst beantragen, mit Begründung und Lageplan 1:500. Im Einzelfall genügen eine Lageskizze oder Fotos, wenn Standort, Art, Höhe und Stammumfang erkennbar sind. Die Stadt kann mehr Unterlagen verlangen; die Entscheidung ergeht schriftlich. Gründe sind u. a. Gefahr, Krankheit, ein Bauvorhaben und unzumutbare Verschattung von Fenstern (Wohnung tagsüber nur mit Kunstlicht nutzbar). Den Nachweis muss der Antragsteller führen. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag, und geschützte Bäume auf dem eigenen und den Nachbargrundstücken sind im Lageplan einzutragen. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in KaarstEine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bauvorhaben oder Fensterverschattung, bei Befreiungen und nach unerlaubter Fällung. Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums ist 1 Baum derselben oder gleichwertigen Art mit 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher. Wächst er nicht an, ist neu zu pflanzen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenKronenschnitt: Verboten ist auch, den Aufbau wesentlich zu verändern, also das charakteristische Aussehen erheblich zu ändern oder das Wachstum zu beeinträchtigen. Ein starker Rückschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig, ordnungsgemäße Pflege ist frei. Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden; die Maßnahme ist unverzüglich anzuzeigen. Der Wurzel- und Kronenbereich ist mitgeschützt. Bußgeld bis 50.000 €. Ein eigenes Fachamt für Baumschutz-Anträge nennt die Stadt online nicht; die Satzung nennt nur „die Stadt Kaarst“, Anträge gehen daher an die Stadtverwaltung. Für Hinweise auf unerlaubte Fällungen nennt die Stadt in einer Pressemitteilung vom 16.03.2026 das Ordnungswesen (02131 987-235, ordnungswesen@kaarst.de).
Postleitzahlen in Kaarst41564
Quellekaarst.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Kaarst

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Kaarst außerdem gilt

Auch in Kaarst gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Kaarst jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Kaarst eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Kaarst Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Kaarst

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Kaarst gehen an die Stadt Kaarst, Stadtverwaltung; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Kaarst, Stadtverwaltung

Rathaus, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst

Telefon: 02131 987-0

E-Mail: info@kaarst.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde und Forst (Umweltamt)

Oberstraße 91, 41460 Neuss (Kreisverwaltung)

Telefon: 02131 928-0

E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Kaarst ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Kaarst geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Kaarst, Stadtverwaltung. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Kaarst haben 6 eine Baumschutzsatzung: Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Düsseldorf, Krefeld, Grevenbroich.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
KorschenbroichBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
MeerbuschBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen).
NeussBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
DüsseldorfBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
KrefeldBaumschutzsatzungIn Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
GrevenbroichBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Kaarst gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Kaarst eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Kaarst fällt. Geschützt sind in Kaarst Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Kaarst, Stadtverwaltung. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kaarst geschützt?

Geschützt sind in Kaarst Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Kaarst ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Kaarst gilt: Ausgenommen sind Hybridpappeln, Weiden, Birken, halbstämmige Obstbäume, Buschobst und alle Nadelgehölze außer Eibe. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grünfläche unter einem Landschaftsplan sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind ordnungsgemäße Pflege, Maßnahmen von Baumschulen und Gärtnereien sowie die Pflege öffentlicher Grünflächen. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Kaarst für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Kaarst gehen an die Stadt Kaarst, Stadtverwaltung. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.

Muss ich in Kaarst nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Kaarst gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bauvorhaben oder Fensterverschattung, bei Befreiungen und nach unerlaubter Fällung. Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums ist 1 Baum derselben oder gleichwertigen Art mit 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher. Wächst er nicht an, ist neu zu pflanzen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Kaarst einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Kaarst einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Kaarst einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Kaarst regelt das so: Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden; die Maßnahme ist unverzüglich anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.