Gilt in Meerbusch eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Meerbusch gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Meerbusch | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung der Stadt Meerbusch über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet (Stadtrecht Nr. 61.22) |
| Fassung | Ratsbeschluss 11.04.2019, ausgefertigt 07.11.2019, in Kraft seit 01.01.2020. Die Stadt führt sie im Kommunalportal als geltende Satzung (Stand Oktober 2026). |
| Geschützte Bäume in Meerbusch | Geschützt sind Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). Bei mehrstämmigen Bäumen muss ein Stamm mindestens 50 cm Umfang in 1 m Höhe haben. Walnuss und Esskastanie sind geschützt. Unabhängig vom Umfang geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten (§ 30 BauGB). |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Nadelbäume außer Eibe und Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen für Kleingärten, Land- oder Forstwirtschaft sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht. Fehlt wegen der Grenzabstände Platz, kann die Pflicht zur Ersatzpflanzung entfallen; dann ist aber eine Ausgleichszahlung zu leisten. |
| Anzeige oder Genehmigung in Meerbusch | Meerbusch arbeitet mit einer Anzeige statt einer Genehmigung: Die Fällung eines geschützten Baums ist der Stadt spätestens 6 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen, mit dem Vordruck „Anzeige zur Fällung eines Baumes“ aus dem Kommunalportal. Beizulegen sind die Gründe und ein Lageplan mit Grundstücksgrenzen und allen Bäumen (Standort, Grenzabstand, Art, Stammumfang, Höhe, Kronendurchmesser); ausnahmsweise genügen Fotos. Anzeigen müssen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter, eine Anzeige reicht. Ausnahmen oder Befreiungen von der Ersatzpflanzung sind schriftlich zu beantragen. Bei Bauvorhaben sind die Bäume im Lageplan zum Bauantrag einzutragen. Eine Gebühr nennen Satzung und Kommunalportal nicht. |
| Ersatzpflanzung in Meerbusch | Für jeden gefällten geschützten Baum ist auf demselben Grundstück Ersatz zu pflanzen. Bis 120 cm Stammumfang (mehrstämmig bis 160 cm) ist 1 Baum derselben oder einer gleichwertigen geschützten Art mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber 2 Bäume. Wächst er nicht an, ist neu zu pflanzen. Die Stadt bietet „Empfehlungen zur Ersatzbepflanzung“ zum Download. Befreiung ist möglich u. a. bei kranken Bäumen ohne Pflanzmöglichkeit, Pflegefällungen (Auflichtung dichter Gruppen), Gefahr oder Platzmangel. Wenn nicht gepflanzt wird, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 35 % Pauschale für Pflanzung und Wässerung. |
| Besonderheiten | Die Satzung regelt nur Fällungen (Anzeige- und Ersatzpflicht). Einen Kronenschnitt oder eine Veränderung des Aufbaus erwähnt sie nicht. Bei gegenwärtiger Gefahr darf ohne Anzeige gefällt werden; die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen nachgereicht werden, und Beweisstücke sind 2 Wochen aufzubewahren. Ordnungswidrig ist es, die Anzeige zu unterlassen oder Ersatz bzw. Ausgleich nicht zu leisten; Bußgeld bis 50.000 €. Hat ein Dritter gefällt, kann die Stadt die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen. |
| Postleitzahlen in Meerbusch | 40667, 40668, 40670 |
| Quelle | meerbusch.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Meerbusch
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Meerbusch außerdem gilt
Auch in Meerbusch gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Meerbusch jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Meerbusch eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Meerbusch Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). Geschützte Bäume müssen zu jeder Jahreszeit vorher angezeigt werden.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Meerbusch
Anzeigen und Anträge nach der Baumschutzsatzung von Meerbusch gehen an die Stadt Meerbusch, Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen (Baumschutz); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.
Baumschutzsatzung, Anzeigen und Anträge
Stadt Meerbusch, Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen (Baumschutz)
Berta-Benz-Straße 8, 40670 Meerbusch
Telefon: 02159 916-339
E-Mail: baumschutzsatzung@meerbusch.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde und Forst (Umweltamt)
Oberstraße 91, 41460 Neuss (Kreisverwaltung)
Telefon: 02131 928-0
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de
So läuft eine Fällung in Meerbusch ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Meerbusch geschützt.
- Anzeige bei der Stadt Meerbusch, Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen (Baumschutz). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Meerbusch haben 5 eine Baumschutzsatzung: Kaarst, Krefeld, Düsseldorf, Neuss, Korschenbroich.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Kaarst | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Krefeld | Baumschutzsatzung | In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Düsseldorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Neuss | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Korschenbroich | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Ratingen | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Meerbusch gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Meerbusch eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Nein, eine Genehmigung brauchen Sie in Meerbusch für Bäume auf Privatgrundstücken nicht; geschützte Bäume müssen aber vor dem Fällen bei der Stadt Meerbusch, Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen (Baumschutz) angezeigt werden. Geschützt sind in Meerbusch Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen).
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Meerbusch geschützt?
Geschützt sind in Meerbusch Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Meerbusch ohne Anzeige fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Meerbusch gilt: Ausgenommen sind Nadelbäume außer Eibe und Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen für Kleingärten, Land- oder Forstwirtschaft sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht. Fehlt wegen der Grenzabstände Platz, kann die Pflicht zur Ersatzpflanzung entfallen; dann ist aber eine Ausgleichszahlung zu leisten. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Meerbusch für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anzeigen nach der Baumschutzsatzung von Meerbusch gehen an die Stadt Meerbusch, Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe, Grünflächen (Baumschutz). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.
Muss ich in Meerbusch nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Meerbusch gilt: Für jeden gefällten geschützten Baum ist auf demselben Grundstück Ersatz zu pflanzen. Bis 120 cm Stammumfang (mehrstämmig bis 160 cm) ist 1 Baum derselben oder einer gleichwertigen geschützten Art mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber 2 Bäume. Wächst er nicht an, ist neu zu pflanzen. Die Stadt bietet „Empfehlungen zur Ersatzbepflanzung“ zum Download. Befreiung ist möglich u. a. bei kranken Bäumen ohne Pflanzmöglichkeit, Pflegefällungen (Auflichtung dichter Gruppen), Gefahr oder Platzmangel. Wenn nicht gepflanzt wird, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 35 % Pauschale für Pflanzung und Wässerung.
Welche Strafe droht, wenn ich in Meerbusch einen geschützten Baum ohne Anzeige fälle?
Wer in Meerbusch einen geschützten Baum ohne vorherige Anzeige fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Meerbusch einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Meerbusch regelt das so: Bei gegenwärtiger Gefahr darf ohne Anzeige gefällt werden; die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen nachgereicht werden, und Beweisstücke sind 2 Wochen aufzubewahren. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.