Gilt in Krefeld eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Krefeld gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Krefeld | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Krefeld (Baumschutzsatzung) |
| Fassung | Satzung vom 07.05.2025 (Krefelder Amtsblatt Nr. 20 vom 15.05.2025, S. 194 ff.), in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Die Satzung ersetzt die Satzung von 1979 in der Fassung von 2005. |
| Geschützte Bäume in Krefeld | Geschützt sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zur Erhaltung festsetzt, und Ersatzpflanzungen ab dem Tag der Pflanzung. Die Satzung gilt nur innerhalb der bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind abgestorbene Bäume; Wald; Parzellen in Kleingartenanlagen; Baumschulen und Gärtnereien, die erwerbsmäßig betrieben werden; Flächen mit land- oder forstwirtschaftlicher bzw. kleingärtnerischer Nutzung im Bebauungsplan, soweit ein Landschaftsplan gilt. Obstbäume fallen nach den FAQ der Stadt in der Regel nicht unter die Satzung, ausgenommen Walnuss und Esskastanie. Im Satzungstext selbst steht diese Ausnahme nicht. Eine Ausnahme für Nadelbäume, nach Grundstücksgröße oder nach Hausabstand gibt es nicht. |
| Genehmigung in Krefeld | Antrag auf Ausnahme oder Befreiung schriftlich mit Begründung beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde). Einreichen geht per Online-Formular, per E-Mail an baumschutz@krefeld.de, per Post an Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld, oder per Fax an 02151/86-4440. Beizulegen sind ein Lageplan mit den geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, ggf. Kronendurchmesser), die Begründung, die Postanschrift des Bescheidempfängers, die Unterschrift oder Vollmacht des Eigentümers und eine Telefonnummer. Laut Stadt kostet eine Genehmigung in der Regel 67,00 €, eine Ablehnung 50,25 €. Die Bearbeitung dauert normalerweise 2 bis 4 Wochen, meist mit Ortstermin. Die Genehmigung gilt 2 Jahre und lässt sich einmal um 1 Jahr verlängern. Die erfolgte Fällung muss der Stadt angezeigt werden. Bei Bauvorhaben wird im Baugenehmigungsverfahren entschieden; vor der Baugenehmigung darf nicht gefällt werden. |
| Ersatzpflanzung in Krefeld | Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht nach § 8 bei Ausnahmen für Bauvorhaben und bei Befreiungen; laut FAQ grundsätzlich 1:1 auf demselben Grundstück. Der Ersatzbaum soll klimaresilient sein oder gleicher bzw. gleichwertiger Art. Bei 80–130 cm Stammumfang ist ein Baum mit 16–18 cm zu pflanzen, bei 130–150 cm einer mit 18–20 cm, über 180 cm einer mit 20–25 cm (jeweils gemessen in 1 m Höhe). Die Satzung nennt keine Stufe für 150–180 cm. Als Ersatz ist auch ein Obstbaum möglich, mit 14–16, 16–18 bzw. 18–25 cm. Erforderlich ist eine 3-jährige Anwuchspflege; wächst der Baum nicht an, wird nachgepflanzt. Ist eine Ersatzpflanzung unmöglich oder wird sie nicht erbracht, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale. Auf dicht bewachsenen Grundstücken kann auf Ersatz und Zahlung verzichtet werden, nicht aber bei Bauvorhaben. |
| Besonderheiten | Komplette oder teilweise Kroneneinkürzungen gelten als wesentliche Veränderung und sind verboten bzw. genehmigungspflichtig, ausgenommen Sonderformen wie Spalierbäume. Kappen ist verboten. Erlaubt ist schonende Pflege nach dem Stand der Technik, etwa Kronenpflege nach FLL bzw. ZTV-Baumpflege, und das Entfernen abgestorbener Äste. Geschützte Bäume dürfen vom 1.3. bis 30.9. nicht gefällt werden, außer bei zwingender Verkehrssicherung. Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden. Die Maßnahme ist aber spätestens am 3. Werktag danach anzuzeigen, und Beweisstücke bzw. Fotos sind 6 Wochen aufzubewahren. Als Wurzelraum gilt die Kronentraufe plus 1,5 m; dort sind Abgrabungen, Versiegelung, Befahren, Lagern usw. verboten. Laub- und Fruchtfall sind kein Fällgrund. Bußgeld bis 50.000 €. Die Stadt berät kostenlos. |
| Postleitzahlen in Krefeld | 47798, 47799, 47800, 47802, 47803, 47804, 47805, 47807, 47809, 47829, 47839 |
| Quelle | service.krefeld.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Krefeld
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Krefeld außerdem gilt
Auch in Krefeld gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Krefeld jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Krefeld eine Baumschutzsatzung: In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Krefeld
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Krefeld gehen an die Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde
Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld
Telefon: 02151 86-2401
E-Mail: baumschutz@krefeld.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich 39 Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde
Uerdinger Straße 202, Krefeld
Telefon: 02151 86-2401
E-Mail: naturschutz@krefeld.de
So läuft eine Fällung in Krefeld ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Krefeld geschützt.
- Antrag bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Krefeld haben 4 eine Baumschutzsatzung: Meerbusch, Moers, Kaarst, Korschenbroich.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Meerbusch | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume und Eiben ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen). |
| Neukirchen-Vluyn | keine Satzung | – |
| Moers | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Kaarst | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Duisburg | keine Satzung | – |
| Korschenbroich | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Niederrhein
In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Krefeld gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Krefeld eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Krefeld fällt. In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Krefeld geschützt?
In Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Krefeld ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Krefeld gilt: Ausgenommen sind abgestorbene Bäume; Wald; Parzellen in Kleingartenanlagen; Baumschulen und Gärtnereien, die erwerbsmäßig betrieben werden; Flächen mit land- oder forstwirtschaftlicher bzw. kleingärtnerischer Nutzung im Bebauungsplan, soweit ein Landschaftsplan gilt. Obstbäume fallen nach den FAQ der Stadt in der Regel nicht unter die Satzung, ausgenommen Walnuss und Esskastanie. Im Satzungstext selbst steht diese Ausnahme nicht. Eine Ausnahme für Nadelbäume, nach Grundstücksgröße oder nach Hausabstand gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Krefeld?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Krefeld gilt: In der Regel 67 Euro, bei Ablehnung 50,25 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Krefeld für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Krefeld gehen an die Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz – Untere Naturschutzbehörde. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld zuständig.
Muss ich in Krefeld nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Krefeld gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht nach § 8 bei Ausnahmen für Bauvorhaben und bei Befreiungen; laut FAQ grundsätzlich 1:1 auf demselben Grundstück. Der Ersatzbaum soll klimaresilient sein oder gleicher bzw. gleichwertiger Art. Bei 80–130 cm Stammumfang ist ein Baum mit 16–18 cm zu pflanzen, bei 130–150 cm einer mit 18–20 cm, über 180 cm einer mit 20–25 cm (jeweils gemessen in 1 m Höhe). Die Satzung nennt keine Stufe für 150–180 cm. Als Ersatz ist auch ein Obstbaum möglich, mit 14–16, 16–18 bzw. 18–25 cm. Erforderlich ist eine 3-jährige Anwuchspflege; wächst der Baum nicht an, wird nachgepflanzt. Ist eine Ersatzpflanzung unmöglich oder wird sie nicht erbracht, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale. Auf dicht bewachsenen Grundstücken kann auf Ersatz und Zahlung verzichtet werden, nicht aber bei Bauvorhaben.
Welche Strafe droht, wenn ich in Krefeld einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Krefeld einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Krefeld einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Krefeld regelt das so: Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.