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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Duisburg: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Ruhrgebiet · rund 53 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Duisburg hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Duisburg hatte bis Ende 2015 eine Baumschutzsatzung (vom 06.08.2001); der Rat hat sie am 23.11.2015 aufgehoben, seit 01.01.2016 gilt sie nicht mehr. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Duisburg deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg.

Gilt in Duisburg eine Baumschutzsatzung?

Nein, Duisburg hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Duisburg – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DuisburgNein, keine Satzung
BesonderheitenDuisburg hatte bis Ende 2015 eine Baumschutzsatzung (vom 06.08.2001); der Rat hat sie am 23.11.2015 aufgehoben, seit 01.01.2016 gilt sie nicht mehr. Geschützt bleiben Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplans, Alleen (§ 41 LNatSchG NRW) und Naturdenkmale – dafür ist die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt zuständig.
Postleitzahlen in Duisburg47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059, 47119, 47137, 47138, 47139, 47166, 47167, 47169, 47178, 47179, 47198, 47199, 47226, 47228, 47229, 47239, 47249, 47259, 47269, 47279
Nächste Kommune mit SatzungMoers, rund 8 km von Duisburg entfernt (Luftlinie)
Quelleduisburg.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Duisburg außerdem gilt

Auch in Duisburg gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Duisburg jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Duisburg hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Duisburg

Ohne Baumschutzsatzung ist in Duisburg für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Duisburg.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Duisburg, Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde)

Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47051 Duisburg

Telefon: 0203 283-5909

E-Mail: umweltamt@stadt-duisburg.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Stadt Duisburg, Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde)

Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47051 Duisburg

Telefon: 0203 283-5909

E-Mail: umweltamt@stadt-duisburg.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Duisburg haben 5 eine Baumschutzsatzung: Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Dinslaken, Krefeld.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
MoersBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
Mülheim an der RuhrBaumschutzsatzungIn Mülheim an der Ruhr sind Bäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, Obstbäume und Nadelgehölze ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe.
OberhausenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Neukirchen-Vluynkeine Satzung–
DinslakenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
KrefeldBaumschutzsatzungIn Krefeld sind lebende Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Duisburg gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Ruhrgebiet

Häufige Fragen

Brauche ich in Duisburg eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Duisburg hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Duisburg Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Duisburg, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Duisburg ohne Genehmigung fällen?

Weil Duisburg keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Duisburg in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Duisburg für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Duisburg bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Duisburg, Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde).