Das Ruhrgebiet ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen Deutschlands und zugleich eine der waldärmsten in Nordrhein-Westfalen. Bäume stehen hier vor allem an Straßen, in Parks, auf Friedhöfen, in Gärten und auf ehemaligen Industrieflächen. Für Baumbesitzer bedeutet das: wenig Platz, viele Menschen in Fallreichweite und damit eine hohe Verantwortung für die Verkehrssicherheit.
Wie viel Wald und Grün gibt es im Ruhrgebiet?
Die Großstädte des Ruhrgebiets haben nur 8,0 bis 23,0 Prozent Wald und liegen damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 25,9 Prozent (IT.NRW, Ende 2014). Gelsenkirchen hatte Ende 2014 mit 8,0 Prozent den niedrigsten Waldanteil aller kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
| Stadt / Kreis | Waldanteil (31.12.2014) |
|---|---|
| Gelsenkirchen | 8,0 % |
| Bochum | 8,1 % |
| Duisburg | 8,7 % |
| Herne | 8,9 % |
| Oberhausen | 13,1 % |
| Essen | 13,6 % |
| Dortmund | 13,9 % |
| Mülheim an der Ruhr | 19,1 % |
| Bottrop | 23,0 % |
| Kreis Recklinghausen | 25,4 % |
Quelle: IT.NRW, Flächenerhebung zum 31.12.2014.
Größere Waldgebiete liegen eher am Rand: die Haard und die Hohe Mark im Kreis Recklinghausen, die Kirchheller Heide in Bottrop oder der Baerler Busch in Duisburg mit über 600 Hektar. Viele davon gehören dem Regionalverband Ruhr (RVR), der nach eigenen Angaben rund 16.000 Hektar Wald besitzt und damit zu den größten kommunalen Waldbesitzern in Deutschland zählt. Dazu kommen zahlreiche Alleen: Nach einer Auswertung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe gehören das Ruhrgebiet und seine Randzonen zu den westfälischen Teilräumen mit besonders vielen Alleen.
Was prägt die Region baumpflegerisch?
Drei Besonderheiten unterscheiden das Ruhrgebiet von anderen Regionen: der dichte Stadtbaumbestand, junge Wälder auf Industriebrachen und Böden, die der Bergbau verändert hat.
Stadtbäume nach Ela
Am Abend des Pfingstmontags, 9. Juni 2014, zog eine Gewitterfront mit Orkanböen über das Rheinland und das Ruhrgebiet. Das Umweltbundesamt beschreibt Ela für Essen als den heftigsten Sommerorkan seit Beginn der Aufzeichnungen; große Teile des städtischen Baumbestands wurden beschädigt, Straßen und Schienen blockiert. Die Stadt Essen hat daraus im Projekt BaumAdapt mit der TU Dortmund Empfehlungen abgeleitet. Im Mittelpunkt stehen bessere Baumstandorte mit mehr durchwurzelbarem Raum, Wasser- und Luftversorgung im Sinne einer „Schwammstadt“ sowie eine standortgerechte Baumartenwahl.
Für private Baumbesitzer lässt sich daraus ableiten: Ein Baum mit beengtem, verdichtetem Wurzelraum ist im Sturm anfälliger. Wer neu pflanzt, sollte Art und Standort bewusst wählen. Bei älteren Bäumen in der Nähe von Häusern, Wegen oder Stellplätzen ist eine regelmäßige Baumkontrolle die wichtigste Vorsorge.
Industriewald auf Brachen
Auf vielen ehemaligen Zechen- und Industrieflächen wächst Wald von selbst heran. Das Projekt „Industriewald Ruhrgebiet“ ging 1996 aus der Internationalen Bauausstellung Emscher Park hervor und wird von der Landesforstverwaltung betreut; 2008 umfasste es 17 Teilflächen mit rund 244 Hektar. Zuerst wandern Birken ein, später folgen Eichen und Ahorne. Solche Pionierwälder grenzen heute an Wohngebiete und Wege. Birken werden in der Regel nicht so alt wie Eichen oder Buchen; wo solche Bestände an Grundstücke grenzen, lohnt ein regelmäßiger Blick auf abgestorbene Kronenteile.
Bergsenkungen
Der Steinkohlenbergbau hat die Geländeoberfläche im Ruhrgebiet großflächig absinken lassen, in Kernbereichen zwischen Ruhr und Lippe um bis zu rund 20 Meter. Nach einer Darstellung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe sorgten 2008 im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe 209 Pumpwerke dafür, dass etwa 38 Prozent des Emschergenossenschafts- und 15 Prozent des Lippeverbandsgebiets künstlich entwässert werden. Der Grundwasserstand ist dort also technisch eingestellt. Wenn Bäume in Senken ohne erkennbaren Grund kümmern, sollte bei der Ursachensuche auch der Wasserhaushalt des Standorts betrachtet werden.
Welche Krankheiten und Schädlinge sind typisch?
Welche Krankheiten auftreten, hängt vor allem von den Baumarten ab, die an Straßen und in Parks gepflanzt wurden. Laut Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist die Linde der häufigste Alleebaum in Westfalen, gefolgt von Ahorn, Eiche, Platane und Kastanie. Daraus ergeben sich typische Krankheitsbilder: die Massaria-Krankheit der Platane, bei der Äste ohne Vorwarnung abbrechen können, die Rußrindenkrankheit an Ahorn nach heißen Sommern, die Kastanienminiermotte und die Pseudomonas-Rindenkrankheit an Rosskastanien. An Eichen kann der Eichenprozessionsspinner auftreten, dessen Brennhaare gesundheitsschädlich sind. Pilze an Stamm und Wurzel ordnet die Seite Pilzbefall am Baum ein.
Sturm, Hitze und Trockenheit
Hitze und Trockenheit setzen den Bäumen im Ruhrgebiet neben Stürmen wie Ela zunehmend zu. Laut Waldzustandsbericht NRW 2025 war 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1881, und 2025 war bis Ende August deutlich zu trocken. An der Messfläche Haard im Kreis Recklinghausen sank der Bodenwasservorrat im Frühjahr 2025 rasch; Anfang Juli wurden dort 38,9 Grad gemessen. Stadtbäume mit kleinen Baumscheiben trifft Trockenheit besonders, weil sie wenig Wasser speichern können. Was nach einem Sturm zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Sturmschaden am Baum.
Baumschutzsatzungen im Ruhrgebiet
Ob ein Baum auf Ihrem Grundstück geschützt ist, entscheidet die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt; die Regeln unterscheiden sich zwischen Essen, Dortmund und den Städten im Kreis Recklinghausen teils deutlich, und einige Städte haben gar keine Satzung. Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben 14 der 19 im Ratgeber erfassten Städte der Region eine Baumschutzsatzung. Dazu gehören acht kreisfreie Städte, nämlich Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Herne und Bottrop, sowie im Kreis Recklinghausen Recklinghausen, Marl, Gladbeck, Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick. Keine Satzung haben nach diesem Stand Duisburg, Castrop-Rauxel, Herten, Haltern am See und Dorsten. Satzungen werden geändert, neu erlassen oder aufgehoben; verbindlich ist die aktuelle Fassung Ihrer Stadt, die Angaben finden Sie über die Ortsübersicht. Wie Sie prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist, erklärt der Ratgeber Baum fällen: Wann eine Genehmigung nötig ist. Unabhängig von jeder Satzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Absatz 5 BNatSchG verbietet es, vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Für Bäume im Hausgarten gilt diese Sperrfrist nicht pauschal; das Artenschutzrecht nach § 44 schützt aber besetzte Nester und Baumhöhlen zu jeder Jahreszeit. Einzelheiten stehen im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.
Gebühren für die Fällgenehmigung
Wer im Ruhrgebiet einen geschützten Baum fällen lassen will, zahlt für die Genehmigung eine Verwaltungsgebühr der Stadt. Sie ist kein Fällpreis und kommt zu den Kosten der Arbeiten hinzu. Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) nennen die Städte:
| Stadt | Gebühr für die Fällgenehmigung |
|---|---|
| Essen | 50 €, bei Ablehnung 37 €; bei Bauvorhaben 66 € für den ersten und 15 € je weiteren Baum |
| Dortmund | 86,50 bis 165,50 €, je nach Zahl der Bäume und Ortstermin |
| Bochum | 100 bis 800 € je Grundstück, je nach Zahl der Bäume |
| Oberhausen | 60 € für den ersten, 15 € je weiteren Baum (bei Bauvorhaben 80 und 20 €) |
Für die übrigen Städte mit Satzung haben wir keine bezifferte Gebühr gefunden; die Angaben und ihre Quellen stehen auf den jeweiligen Ortsseiten. Was Fällung und Pflege selbst kosten, erklärt der Ratgeber Kosten für Baumpflege und Baumfällung.
Städte und Gemeinden der Region
Ob eine Baumschutzsatzung gilt, ist von Ort zu Ort verschieden. Auf den Ortsseiten steht, was geschützt ist und wer Fällungen genehmigt.
- BochumSatzung
- BottropSatzung
- Castrop-Rauxelkeine
- DattelnSatzung
- Dorstenkeine
- DortmundSatzung
- Duisburgkeine
- EssenSatzung
- GelsenkirchenSatzung
- GladbeckSatzung
- Haltern am Seekeine
- HerneSatzung
- Hertenkeine
- MarlSatzung
- Mülheim an der RuhrSatzung
- OberhausenSatzung
- Oer-ErkenschwickSatzung
- RecklinghausenSatzung
- WaltropSatzung
Häufige Fragen
Was kostet eine Baumfällung im Ruhrgebiet?
Für die Fällung selbst gibt es keine amtlichen Preise; bundesweite Preisangaben nennen je nach Baumhöhe etwa 200 bis 900 € (bis 10 m), 500 bis 2.200 € (10 bis 20 m) oder ab etwa 1.500 € (über 20 m), jeweils ohne Entsorgung (Ratgeber Kosten). Belegt sind die Gebühren der Städte für eine Fällgenehmigung, sofern der Baum geschützt ist: Essen 50 €, Oberhausen 60 € für den ersten Baum, Dortmund 86,50 bis 165,50 €, Bochum 100 bis 800 € je Grundstück; kann in Bochum kein Ersatzbaum gepflanzt werden, verlangt die Stadt derzeit 1.900 € Ersatzgeld je Baum. Verbindlich ist ein Preis erst nach Besichtigung.
Wie viel Wald gibt es im Ruhrgebiet?
In den Großstädten zwischen Duisburg und Dortmund lag der Waldanteil Ende 2014 zwischen 8,0 Prozent in Gelsenkirchen und 23,0 Prozent in Bottrop. Der Kreis Recklinghausen erreichte 25,4 Prozent, vor allem durch Haard und Hohe Mark.
Was war Ela und warum ist es für Baumbesitzer wichtig?
Ela war ein Unwetter mit Orkanböen am Abend des Pfingstmontags, 9. Juni 2014, das vor allem das Rheinland und Teile des Ruhrgebiets traf. In Essen wurden nach Angaben des Umweltbundesamts große Teile des städtischen Baumbestands beschädigt; das Ereignis hat die Stadtbaumplanung in Essen verändert.
Muss ich nach einem Sturm jeden beschädigten Baum sofort fällen?
Nein. Akute Gefahren wie angebrochene, hängende Äste oder ein schief stehender Baum mit gelockertem Wurzelteller müssen schnell gesichert werden. Viele beschädigte Bäume lassen sich aber durch fachgerechten Schnitt erhalten; das entscheidet eine Besichtigung.
Gilt im Ruhrgebiet überall dieselbe Baumschutzsatzung?
Nein. Jede Stadt entscheidet selbst, ob und welche Bäume sie per Satzung schützt. Nach der eigenen Recherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben 14 der 19 erfassten Städte eine Satzung, darunter Dortmund, Essen und Bochum; Duisburg, Castrop-Rauxel, Herten, Haltern am See und Dorsten haben keine. Die Regeln Ihres Wohnorts finden Sie über die Ortsübersicht.
Quellen
- IT.NRW: Bodenflächen in NRW nach Art der tatsächlichen Nutzung, Ausgabe 2015 (Stand 31.12.2014), Archivkopie
- Umweltbundesamt, Tatenbank: BaumAdapt – Stadtbaummanagement in Essen, Archivkopie
- LWL – Westfalen Regional: Industriewald Ruhrgebiet (Stand 2008), Archivkopie
- LWL – Westfalen Regional: Bergsenkungen im Ruhrgebiet (Stand 2010), Archivkopie
- Regionalverband Ruhr: Wälder des RVR
- LWL – Westfalen Regional: Alleen in Westfalen (Stand 2015), Archivkopie
- Waldzustandsbericht NRW 2025, Langfassung (MLV NRW)
- § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.
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