Gilt in Gladbeck eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Gladbeck gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Gladbeck | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gladbeck (Baumschutzsatzung) vom 28.11.1995 |
| Fassung | Vom 28.11.1995 (Amtsblatt 31/1995), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.10.2017 (Amtsblatt Nr. 20/17 vom 18.10.2017); steht im Ortsrecht der Stadt (Stand Oktober 2026) |
| Geschützte Bäume in Gladbeck | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe 80 cm und ein Stamm mindestens 30 cm. Eiben sind schon ab 50 cm Umfang geschützt (mehrstämmig: Summe 50 cm). Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan zu erhaltende Bäume und Ersatzpflanzungen unabhängig vom Umfang. Die Satzung gilt für private und öffentliche Bäume im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind bebaute Grundstücke unter 300 m²; Bäume auf privaten Flächen näher als 8 m an der Außenwand von Wohngebäuden/Aufenthaltsräumen, wenn sie mehr als 6 m von der öffentlichen Verkehrsfläche (inkl. Gehweg) entfernt stehen oder im Umkreis von 8 m ein Baum auf der öffentlichen Verkehrsfläche steht (Garagen, Schuppen, Gartenlauben usw. zählen nicht als Gebäude). Ausgenommen sind außerdem Wald, Parzellen in Dauerkleingartenanlagen und Obstbäume im erwerbsmäßigen Obstanbau. Für Birken, Pappeln, Weiden und Obstbäume muss eine Ausnahme erteilt werden (Antrag bleibt nötig, Ersatz ist zu pflanzen). Nadelbäume sind nicht generell ausgenommen; ein Umbau von Nadel- zu Laubholz kann befreit werden. |
| Genehmigung in Gladbeck | Schriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers oder eines Bevollmächtigten bei der Stadt Gladbeck mit Lageplan in doppelter Ausfertigung (Maßstab 1:500) mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser der geschützten Bäume; im Einzelfall reichen Lageskizze und Fotos. Entscheidung schriftlich. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Gladbeck | Bei Ausnahme wegen Bebauung, Gefahr, Verschattung, Birke/Pappel/Weide/Obstbaum oder Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Umfang 1 Laubbaum gleicher oder gleichwertiger Art zu pflanzen (Hochstamm 3x verschult, mindestens 16 cm Umfang), je weiteren angefangenen Meter 1 Laubbaum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Kein Ersatz ist nötig bei Bäumen, die nachweislich durch höhere Gewalt (z. B. Sturm) umgestürzt oder so geschädigt sind. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 300 € je Baum fällig. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus (erheblicher Eingriff in Aussehen oder Wachstum); ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt, Pflege nach ZTV-Baumpflege. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss der Stadt aber unverzüglich angezeigt werden. Bußgeld bis 50.000 €. Welche Dienststelle private Fällanträge bearbeitet, nennt die Stadtseite nicht ausdrücklich; die Abteilung Stadtgrün nennt nur Fällgenehmigungen für städtische Straßenbäume. |
| Postleitzahlen in Gladbeck | 45964, 45966, 45968 |
| Quelle | gladbeck.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Gladbeck
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Gladbeck außerdem gilt
Auch in Gladbeck gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Gladbeck jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Gladbeck eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Gladbeck
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gehen an die Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün
Neues Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck
Telefon: 02043 99-0
So läuft eine Fällung in Gladbeck ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Gladbeck geschützt.
- Antrag bei der Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Gladbeck haben 5 eine Baumschutzsatzung: Bottrop, Gelsenkirchen, Oberhausen, Marl, Dinslaken.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Bottrop | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. |
| Gelsenkirchen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Herten | keine Satzung | – |
| Oberhausen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Marl | Baumschutzsatzung | In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Dinslaken | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Gladbeck gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Gladbeck eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Gladbeck fällt. Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Gladbeck geschützt?
Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Gladbeck ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gilt: Ausgenommen sind bebaute Grundstücke unter 300 m²; Bäume auf privaten Flächen näher als 8 m an der Außenwand von Wohngebäuden/Aufenthaltsräumen, wenn sie mehr als 6 m von der öffentlichen Verkehrsfläche (inkl. Gehweg) entfernt stehen oder im Umkreis von 8 m ein Baum auf der öffentlichen Verkehrsfläche steht (Garagen, Schuppen, Gartenlauben usw. zählen nicht als Gebäude). Ausgenommen sind außerdem Wald, Parzellen in Dauerkleingartenanlagen und Obstbäume im erwerbsmäßigen Obstanbau. Für Birken, Pappeln, Weiden und Obstbäume muss eine Ausnahme erteilt werden (Antrag bleibt nötig, Ersatz ist zu pflanzen). Nadelbäume sind nicht generell ausgenommen; ein Umbau von Nadel- zu Laubholz kann befreit werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Gladbeck für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gehen an die Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Muss ich in Gladbeck nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gilt: Bei Ausnahme wegen Bebauung, Gefahr, Verschattung, Birke/Pappel/Weide/Obstbaum oder Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Umfang 1 Laubbaum gleicher oder gleichwertiger Art zu pflanzen (Hochstamm 3x verschult, mindestens 16 cm Umfang), je weiteren angefangenen Meter 1 Laubbaum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Kein Ersatz ist nötig bei Bäumen, die nachweislich durch höhere Gewalt (z. B. Sturm) umgestürzt oder so geschädigt sind. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 300 € je Baum fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Gladbeck einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Gladbeck einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Gladbeck einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Gladbeck regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss der Stadt aber unverzüglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.