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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Gladbeck: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Recklinghausen · Ruhrgebiet · rund 42 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Gladbeck gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gladbeck“). Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Gladbeck nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Gladbeck eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Gladbeck gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Gladbeck – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in GladbeckJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gladbeck (Baumschutzsatzung) vom 28.11.1995
FassungVom 28.11.1995 (Amtsblatt 31/1995), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.10.2017 (Amtsblatt Nr. 20/17 vom 18.10.2017); steht im Ortsrecht der Stadt (Stand Oktober 2026)
Geschützte Bäume in GladbeckGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe 80 cm und ein Stamm mindestens 30 cm. Eiben sind schon ab 50 cm Umfang geschützt (mehrstämmig: Summe 50 cm). Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan zu erhaltende Bäume und Ersatzpflanzungen unabhängig vom Umfang. Die Satzung gilt für private und öffentliche Bäume im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind bebaute Grundstücke unter 300 m²; Bäume auf privaten Flächen näher als 8 m an der Außenwand von Wohngebäuden/Aufenthaltsräumen, wenn sie mehr als 6 m von der öffentlichen Verkehrsfläche (inkl. Gehweg) entfernt stehen oder im Umkreis von 8 m ein Baum auf der öffentlichen Verkehrsfläche steht (Garagen, Schuppen, Gartenlauben usw. zählen nicht als Gebäude). Ausgenommen sind außerdem Wald, Parzellen in Dauerkleingartenanlagen und Obstbäume im erwerbsmäßigen Obstanbau. Für Birken, Pappeln, Weiden und Obstbäume muss eine Ausnahme erteilt werden (Antrag bleibt nötig, Ersatz ist zu pflanzen). Nadelbäume sind nicht generell ausgenommen; ein Umbau von Nadel- zu Laubholz kann befreit werden.
Genehmigung in GladbeckSchriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers oder eines Bevollmächtigten bei der Stadt Gladbeck mit Lageplan in doppelter Ausfertigung (Maßstab 1:500) mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser der geschützten Bäume; im Einzelfall reichen Lageskizze und Fotos. Entscheidung schriftlich. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in GladbeckBei Ausnahme wegen Bebauung, Gefahr, Verschattung, Birke/Pappel/Weide/Obstbaum oder Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Umfang 1 Laubbaum gleicher oder gleichwertiger Art zu pflanzen (Hochstamm 3x verschult, mindestens 16 cm Umfang), je weiteren angefangenen Meter 1 Laubbaum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Kein Ersatz ist nötig bei Bäumen, die nachweislich durch höhere Gewalt (z. B. Sturm) umgestürzt oder so geschädigt sind. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 300 € je Baum fällig.
BesonderheitenVerboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus (erheblicher Eingriff in Aussehen oder Wachstum); ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt, Pflege nach ZTV-Baumpflege. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss der Stadt aber unverzüglich angezeigt werden. Bußgeld bis 50.000 €. Welche Dienststelle private Fällanträge bearbeitet, nennt die Stadtseite nicht ausdrücklich; die Abteilung Stadtgrün nennt nur Fällgenehmigungen für städtische Straßenbäume.
Postleitzahlen in Gladbeck45964, 45966, 45968
Quellegladbeck.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Gladbeck

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Gladbeck außerdem gilt

Auch in Gladbeck gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Gladbeck jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Gladbeck eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Gladbeck

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gehen an die Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün

Neues Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck

Telefon: 02043 99-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Internetseite

So läuft eine Fällung in Gladbeck ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Gladbeck geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Gladbeck haben 5 eine Baumschutzsatzung: Bottrop, Gelsenkirchen, Oberhausen, Marl, Dinslaken.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BottropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
GelsenkirchenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Hertenkeine Satzung–
OberhausenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
MarlBaumschutzsatzungIn Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
DinslakenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Gladbeck gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Gladbeck eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Gladbeck fällt. Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Gladbeck geschützt?

Geschützt sind in Gladbeck Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Gladbeck ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gilt: Ausgenommen sind bebaute Grundstücke unter 300 m²; Bäume auf privaten Flächen näher als 8 m an der Außenwand von Wohngebäuden/Aufenthaltsräumen, wenn sie mehr als 6 m von der öffentlichen Verkehrsfläche (inkl. Gehweg) entfernt stehen oder im Umkreis von 8 m ein Baum auf der öffentlichen Verkehrsfläche steht (Garagen, Schuppen, Gartenlauben usw. zählen nicht als Gebäude). Ausgenommen sind außerdem Wald, Parzellen in Dauerkleingartenanlagen und Obstbäume im erwerbsmäßigen Obstanbau. Für Birken, Pappeln, Weiden und Obstbäume muss eine Ausnahme erteilt werden (Antrag bleibt nötig, Ersatz ist zu pflanzen). Nadelbäume sind nicht generell ausgenommen; ein Umbau von Nadel- zu Laubholz kann befreit werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Gladbeck für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gehen an die Stadt Gladbeck, Abteilung Stadtgrün. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Muss ich in Gladbeck nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Gladbeck gilt: Bei Ausnahme wegen Bebauung, Gefahr, Verschattung, Birke/Pappel/Weide/Obstbaum oder Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Umfang 1 Laubbaum gleicher oder gleichwertiger Art zu pflanzen (Hochstamm 3x verschult, mindestens 16 cm Umfang), je weiteren angefangenen Meter 1 Laubbaum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Kein Ersatz ist nötig bei Bäumen, die nachweislich durch höhere Gewalt (z. B. Sturm) umgestürzt oder so geschädigt sind. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 300 € je Baum fällig.

Welche Strafe droht, wenn ich in Gladbeck einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Gladbeck einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Gladbeck einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Gladbeck regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss der Stadt aber unverzüglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.