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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Dinslaken: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Wesel · Niederrhein · rund 54 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Dinslaken gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dinslaken“). Geschützt sind in Dinslaken Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Dinslaken nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Dinslaken eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Dinslaken gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Dinslaken – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DinslakenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dinslaken (Baumschutzsatzung) vom 18. Dezember 1990
FassungVom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 26.03.2026 mit Wirkung vom 12.05.2026
Geschützte Bäume in DinslakenGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm und mindestens ein Stamm 30 cm. Ginkgo ist geschützt, Walnuss zählt laut Stadt nicht als Obstbaum und ist geschützt. Außerdem geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen, auch wenn sie kleiner sind. Die Satzung gilt nur im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten (Karte zum Geltungsbereich auf der Stadtseite).
AusgenommenAusgenommen sind Kern- und Steinobstbäume, Nadelgehölze (außer Ginkgo), Wald. Die Satzung gilt nicht im Außenbereich, wo ein Landschaftsplan gilt (dort ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig), und nicht in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen. Ordnungsgemäße Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind nicht verboten. Unaufschiebbare Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr sind erlaubt, müssen der Stadt aber sofort angezeigt werden.
Genehmigung in DinslakenAusnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Dinslaken beantragen, mit Antragsformular oder formlos. Beizufügen ist ein Lageplan mit allen geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Danach gibt es einen Ortstermin. Bearbeitungsdauer laut Stadt 2–4 Wochen. Gebühr laut Satzung (§ 13): 70 € Grundgebühr plus 10 € je Baum; bei vollständiger Ablehnung 75 % davon; bei teilweiser Ablehnung 70 € plus 10 € je genehmigtem und 7,50 € je abgelehntem Baum. Bei Bauvorhaben wird der Antrag zusammen mit dem Bauantrag gestellt.
Ersatzpflanzung in DinslakenFür jeden entfernten geschützten Baum ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum mit mindestens 16 cm Stammumfang in 1 m Höhe zu pflanzen, auf dem eigenen oder einem anderen Grundstück im Geltungsbereich. Wächst der Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Die Pflanzung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen (Formular „Anzeige einer Ersatzpflanzung“). Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenKronenrückschnitt ist laut Stadt genehmigungspflichtig, weil eine wesentliche Veränderung des Aufbaus verboten ist. Bußgeld bis 50.000 €. Widerspruch zwischen den Stadtseiten: Die Themenseite nennt die Genehmigung „kostenfrei“, die Dienstleistungsseite und § 13 der Satzung (Stand 2026) nennen Gebühren. Maßgeblich ist die Satzung. Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ auf der Dienstleistungsseite.
Postleitzahlen in Dinslaken46535, 46537, 46539
Quelledinslaken.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Dinslaken

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Dinslaken außerdem gilt

Auch in Dinslaken gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Dinslaken jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Dinslaken eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Dinslaken Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Dinslaken

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Dinslaken gehen an die Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung

DIN-Service, Otto-Lilienthal-Straße 16, 46539 Dinslaken (Zimmer 007)

Telefon: 02064 66-262

E-Mail: michael.fischer@dinslaken.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel

Internetseite

So läuft eine Fällung in Dinslaken ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Dinslaken geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Dinslaken haben 3 eine Baumschutzsatzung: Oberhausen, Bottrop, Rheinberg.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
OberhausenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Hünxekeine Satzung–
Voerde (Niederrhein)keine Satzung–
BottropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
RheinbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
Schermbeckkeine Satzung–

Bäume in der Region Niederrhein

In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Dinslaken gehört dazu.

Mehr zur Region Niederrhein

Häufige Fragen

Brauche ich in Dinslaken eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Dinslaken fällt. Geschützt sind in Dinslaken Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dinslaken geschützt?

Geschützt sind in Dinslaken Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Dinslaken ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Dinslaken gilt: Ausgenommen sind Kern- und Steinobstbäume, Nadelgehölze (außer Ginkgo), Wald. Die Satzung gilt nicht im Außenbereich, wo ein Landschaftsplan gilt (dort ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig), und nicht in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen. Ordnungsgemäße Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind nicht verboten. Unaufschiebbare Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr sind erlaubt, müssen der Stadt aber sofort angezeigt werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Dinslaken?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Dinslaken gilt: 70 Euro plus 10 Euro je Baum. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Dinslaken für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Dinslaken gehen an die Stadt Dinslaken, Baumschutz / Fällgenehmigung. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig.

Muss ich in Dinslaken nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Dinslaken gilt: Für jeden entfernten geschützten Baum ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum mit mindestens 16 cm Stammumfang in 1 m Höhe zu pflanzen, auf dem eigenen oder einem anderen Grundstück im Geltungsbereich. Wächst der Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Die Pflanzung ist der Stadt schriftlich anzuzeigen (Formular „Anzeige einer Ersatzpflanzung“). Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Dinslaken einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Dinslaken einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Dinslaken einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Dinslaken regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr sind erlaubt, müssen der Stadt aber sofort angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.