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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Schermbeck: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Wesel · Niederrhein · rund 58 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Schermbeck hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Schermbeck braucht laut Kreis Wesel auch im Innenbereich die Fällung eines ortsbildprägenden Baums die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Schermbeck sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel.

Gilt in Schermbeck eine Baumschutzsatzung?

Nein, Schermbeck hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Schermbeck – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in SchermbeckNein, keine Satzung
BesonderheitenDie frühere Baumschutzsatzung für die geschlossene Ortslage und Bebauungsplangebiete wurde mit Ratsbeschluss vom 05.07.2005 aufgehoben. Laut Gemeinde besteht dort seitdem keine Genehmigungspflicht mehr für Fällungen. Im Außenbereich gelten Landschafts- und Naturschutzrecht; zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Laut Kreis Wesel braucht man deren Genehmigung auch im Innenbereich, wenn ein Baum das Ortsbild prägt. Artenschutz und Festsetzungen in Bebauungsplänen gelten weiter.
Postleitzahlen in Schermbeck46514
Nächste Kommune mit SatzungRaesfeld, rund 9 km von Schermbeck entfernt (Luftlinie)
Quelleschermbeck.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Schermbeck außerdem gilt

Auch in Schermbeck gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Schermbeck jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Schermbeck hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Schermbeck aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Schermbeck

Ohne Baumschutzsatzung ist in Schermbeck für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Schermbeck.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Schermbeck, Baumschutzangelegenheiten

Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck

Telefon: 02853 910325

E-Mail: luca.schumann@schermbeck.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Schermbeck haben 3 eine Baumschutzsatzung: Raesfeld, Dinslaken, Bottrop.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Hünxekeine Satzung–
RaesfeldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Dorstenkeine Satzung–
DinslakenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
BottropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
Voerde (Niederrhein)keine Satzung–

Bäume in der Region Niederrhein

In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Schermbeck gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Niederrhein

Häufige Fragen

Brauche ich in Schermbeck eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Schermbeck hat keine Baumschutzsatzung. In Schermbeck braucht laut Kreis Wesel auch im Innenbereich die Fällung eines ortsbildprägenden Baums die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Schermbeck Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Schermbeck, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Schermbeck ohne Genehmigung fällen?

Weil Schermbeck keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Schermbeck in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Schermbeck für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Schermbeck bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Schermbeck, Baumschutzangelegenheiten.