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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Hünxe: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Wesel · Niederrhein · rund 59 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Hünxe hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. In Hünxe ist laut Kreis Wesel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig, wenn ein Baum im Innenbereich das Ortsbild prägt. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Hünxe sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel.

Gilt in Hünxe eine Baumschutzsatzung?

Nein, Hünxe hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Hünxe – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HünxeNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde Hünxe (Abschnitte 1.1–4.3) enthält keine Baumschutzsatzung. Auch im Dienstleistungsverzeichnis gibt es keine Seite zu Baumschutz oder Fällgenehmigung. Eine ausdrückliche Aussage der Gemeinde („keine Satzung“) ist nicht bekannt, ebenso wenig Angaben zu einer früheren Satzung; die Angabe gilt deshalb nur als wahrscheinlich. Laut Kreis Wesel ist ohne Satzung die Untere Naturschutzbehörde zuständig, wenn ein Baum im Innenbereich das Ortsbild prägt; im Außenbereich ist sie immer zuständig. Antragsformular „Antrag auf Baumfällung“ beim Kreis; Gebührenrahmen 30 € bis 5.000 €.
Postleitzahlen in Hünxe46569
Nächste Kommune mit SatzungDinslaken, rund 9 km von Hünxe entfernt (Luftlinie)
Quellehuenxe.de, abgerufen Oktober 2026

Eine Baumschutzsatzung für Hünxe haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Hünxe nachfragen.

Was beim Baumfällen in Hünxe außerdem gilt

Auch in Hünxe gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Hünxe jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Hünxe hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Hünxe aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Hünxe

Ohne Baumschutzsatzung ist in Hünxe für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Hünxe.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Hünxe, Geschäftsbereich III (Bauamt)

Gemeinde Hünxe, Dorstener Str. 24, 46569 Hünxe

Telefon: 02858 69-0

E-Mail: info@huenxe.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Hünxe haben 4 eine Baumschutzsatzung: Dinslaken, Bottrop, Raesfeld, Rheinberg.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Schermbeckkeine Satzung–
DinslakenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
Voerde (Niederrhein)keine Satzung–
BottropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
RaesfeldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
RheinbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.

Bäume in der Region Niederrhein

In der Region Niederrhein haben nach unserer Recherche 4 von 9 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hünxe gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Niederrhein

Häufige Fragen

Brauche ich in Hünxe eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Hünxe hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. In Hünxe ist laut Kreis Wesel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig, wenn ein Baum im Innenbereich das Ortsbild prägt. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Hünxe Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Hünxe, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Hünxe ohne Genehmigung fällen?

Weil Hünxe nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Hünxe in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Hünxe für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Hünxe bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Hünxe, Geschäftsbereich III (Bauamt).