Gilt in Raesfeld eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Raesfeld gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Raesfeld | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Raesfeld (Baumschutzsatzung) |
| Fassung | Vom 10.12.1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2001 (Euro-Umstellung, in Kraft 01.01.2002) |
| Geschützte Bäume in Raesfeld | Die Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen (Innenbereich) und im Geltungsbereich der Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen mindestens 100 cm ergeben und ein Stamm mindestens 50 cm hat. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sind, und Ersatzpflanzungen. Auch der Wurzel- und Kronenbereich ist geschützt, z. B. gegen Versiegeln, Abgraben, Aufschütten oder Streusalz. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Birken, Pappeln, Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) sowie Nadelgehölze (außer Eibe). Die Satzung gilt nicht für Wald im Sinne des Forstrechts und nicht für Flächen, die ein Landschaftsplan, eine Naturschutzgebiets- oder Naturdenkmalverordnung regelt. Erlaubt sind auch Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Waldbewirtschaftung und ordnungsgemäße Pflege. Eine Mindestgröße des Grundstücks oder ein Abstand zum Haus ist nicht geregelt. |
| Genehmigung in Raesfeld | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Gemeinde Raesfeld beantragen; ein Online-Antragsformular gibt es. Beizulegen ist ein Lageplan mit allen geschützten Bäumen auf dem Grundstück (Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag bzw. zur Bauvoranfrage. Die Ausnahme ist zu genehmigen, wenn eine zulässige Nutzung sonst nicht möglich ist, der Baum eine nicht gegenwärtige Gefahr für Personen oder Sachen ist, er krank ist und nicht zumutbar erhalten werden kann, oder bei öffentlich-rechtlicher Pflicht bzw. öffentlichem Interesse. Eine Gebühr ist in der Satzung nicht geregelt. |
| Ersatzpflanzung in Raesfeld | Die Gemeinde kann je entferntem geschützten Baum mindestens einen neuen Baum im Geltungsbereich verlangen, auf Kosten des Antragstellers. Wächst er nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder bleibt sie aus, wird eine Ausgleichszahlung nach dem Wert des Baumes fällig, höchstens 500 €. Bei unerlaubter Fällung gilt dieselbe Ersatzpflicht. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Verboten ist, den Aufbau eines geschützten Baumes wesentlich zu verändern oder Äste ab 35 cm Umfang am Astansatz zu entfernen. Ordnungsgemäße Pflege- und Erhaltungsschnitte sind erlaubt. Unaufschiebbare Maßnahmen an geschützten Bäumen gegen eine gegenwärtige Gefahr sind erlaubt, müssen der Gemeinde Raesfeld aber vorher unverzüglich angezeigt werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; die Satzung nennt eine Geldbuße bis 51.129,19 €. Diese Bußgeldregel stützt sich noch auf das alte Landschaftsgesetz NRW. |
| Postleitzahlen in Raesfeld | 46348 |
| Quelle | raesfeld.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Raesfeld
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Raesfeld außerdem gilt
Auch in Raesfeld gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Raesfeld jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Raesfeld eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Raesfeld Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Raesfeld
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Raesfeld gehen an die Gemeinde Raesfeld, Rathaus (Befreiungen vom Baumschutz); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Gemeinde Raesfeld, Rathaus (Befreiungen vom Baumschutz)
Weseler Straße 19, 46348 Raesfeld
Telefon: 02865 955-172
E-Mail: j.beckmann@raesfeld.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: 02861 681-6622
E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de
So läuft eine Fällung in Raesfeld ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Raesfeld geschützt.
- Antrag bei der Gemeinde Raesfeld, Rathaus (Befreiungen vom Baumschutz). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Raesfeld hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Schermbeck | keine Satzung | – |
| Heiden | keine Satzung | – |
| Dorsten | keine Satzung | – |
| Hünxe | keine Satzung | – |
| Velen | keine Satzung | – |
| Reken | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Raesfeld gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Raesfeld eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Raesfeld fällt. Geschützt sind in Raesfeld Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Raesfeld, Rathaus (Befreiungen vom Baumschutz). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Raesfeld geschützt?
Geschützt sind in Raesfeld Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Raesfeld ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Raesfeld gilt: Ausgenommen sind Birken, Pappeln, Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) sowie Nadelgehölze (außer Eibe). Die Satzung gilt nicht für Wald im Sinne des Forstrechts und nicht für Flächen, die ein Landschaftsplan, eine Naturschutzgebiets- oder Naturdenkmalverordnung regelt. Erlaubt sind auch Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Waldbewirtschaftung und ordnungsgemäße Pflege. Eine Mindestgröße des Grundstücks oder ein Abstand zum Haus ist nicht geregelt. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Raesfeld für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Raesfeld gehen an die Gemeinde Raesfeld, Rathaus (Befreiungen vom Baumschutz). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig.
Muss ich in Raesfeld nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Raesfeld gilt: Die Gemeinde kann je entferntem geschützten Baum mindestens einen neuen Baum im Geltungsbereich verlangen, auf Kosten des Antragstellers. Wächst er nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder bleibt sie aus, wird eine Ausgleichszahlung nach dem Wert des Baumes fällig, höchstens 500 €. Bei unerlaubter Fällung gilt dieselbe Ersatzpflicht.
Welche Strafe droht, wenn ich in Raesfeld einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Raesfeld einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro (§ 78 LNatSchG NRW; die Satzung nennt noch 51.129,19 Euro, umgerechnet aus 100.000 DM). Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Raesfeld einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Raesfeld regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen an geschützten Bäumen gegen eine gegenwärtige Gefahr sind erlaubt, müssen der Gemeinde Raesfeld aber vorher unverzüglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.