Gilt in Reken eine Baumschutzsatzung?
Nein, Reken hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Reken | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Seite „Satzungen und Ortsrecht“ der Gemeinde Reken (rund 28 Vorschriften) führt keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Reken | 48734 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Raesfeld, rund 18 km von Reken entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | reken.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Reken außerdem gilt
Auch in Reken gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Reken jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Reken hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Reken
Ohne Baumschutzsatzung ist in Reken für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Reken.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Reken
Kirchstraße 14, 48734 Reken
Telefon: 02864 944-0
E-Mail: info@reken.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: 02861 681-6622
E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Reken hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Heiden | keine Satzung | – |
| Velen | keine Satzung | – |
| Coesfeld | keine Satzung | – |
| Haltern am See | keine Satzung | – |
| Dülmen | keine Satzung | – |
| Dorsten | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Reken gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Reken eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Reken hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Reken Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Reken, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Reken ohne Genehmigung fällen?
Weil Reken keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Reken in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Reken für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Reken bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Reken.