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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Reken: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Borken · Südliches Münsterland · rund 59 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Reken hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Reken deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken.

Gilt in Reken eine Baumschutzsatzung?

Nein, Reken hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Reken – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in RekenNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Seite „Satzungen und Ortsrecht“ der Gemeinde Reken (rund 28 Vorschriften) führt keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Reken48734
Nächste Kommune mit SatzungRaesfeld, rund 18 km von Reken entfernt (Luftlinie)
Quellereken.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Reken außerdem gilt

Auch in Reken gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Reken jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Reken hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Reken

Ohne Baumschutzsatzung ist in Reken für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Reken.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Reken

Kirchstraße 14, 48734 Reken

Telefon: 02864 944-0

E-Mail: info@reken.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt – Untere Naturschutzbehörde

Burloer Straße 93, 46325 Borken

Telefon: 02861 681-6622

E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Reken hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Heidenkeine Satzung–
Velenkeine Satzung–
Coesfeldkeine Satzung–
Haltern am Seekeine Satzung–
Dülmenkeine Satzung–
Dorstenkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Reken gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Reken eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Reken hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Reken Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Reken, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Reken ohne Genehmigung fällen?

Weil Reken keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Reken in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Reken für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Reken bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Reken.