Gilt in Coesfeld eine Baumschutzsatzung?
Nein, Coesfeld hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Coesfeld | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Ortsrechtssammlung der Stadt Coesfeld (79 Einträge) enthält keine Baumschutzsatzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. Bebauungspläne (z. B. Erhaltungsgebote) und der Artenschutz gelten weiterhin. |
| Postleitzahlen in Coesfeld | 48653 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Raesfeld, rund 28 km von Coesfeld entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | coesfeld.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Coesfeld außerdem gilt
Auch in Coesfeld gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Coesfeld jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Coesfeld hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Coesfeld
Ohne Baumschutzsatzung ist in Coesfeld für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Coesfeld.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Coesfeld, Stadtverwaltung
Markt 8, 48653 Coesfeld
Telefon: 02541 939-0
E-Mail: stadt@coesfeld.de
Untere Naturschutzbehörde
Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-7100
E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Coesfeld hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Dülmen | keine Satzung | – |
| Reken | keine Satzung | – |
| Velen | keine Satzung | – |
| Nottuln | keine Satzung | – |
| Heiden | keine Satzung | – |
| Haltern am See | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Südliches Münsterland
In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Coesfeld gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Coesfeld eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Coesfeld hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Coesfeld Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Coesfeld, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Coesfeld ohne Genehmigung fällen?
Weil Coesfeld keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Coesfeld in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Coesfeld für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Coesfeld bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Coesfeld, Stadtverwaltung.