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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Dülmen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Coesfeld · Südliches Münsterland · rund 57 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Dülmen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Dülmen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld.

Gilt in Dülmen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Dülmen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Dülmen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DülmenNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Seite „Alle Verordnungen in der Übersicht“ (Ortsrecht der Stadt Dülmen) enthält keine Baumschutzsatzung. Die Baumartenliste auf der Website der Stadt ist eine Informationsseite und keine Satzung. Ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Dülmen48249
Nächste Kommune mit SatzungOer-Erkenschwick, rund 21 km von Dülmen entfernt (Luftlinie)
Quelleduelmen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Dülmen außerdem gilt

Auch in Dülmen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Dülmen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Dülmen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Dülmen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Dülmen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Dülmen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Dülmen, Rathaus

Markt 1, 48249 Dülmen

Telefon: 02594 12-0

E-Mail: stadt@duelmen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Abteilung 70 Umwelt, Abteilung 70.2 Natur- und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde

Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld

Telefon: 02541 18-7100

E-Mail: unb@kreis-coesfeld.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Keiner der Nachbarorte von Dülmen hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Nottulnkeine Satzung–
Coesfeldkeine Satzung–
Haltern am Seekeine Satzung–
Lüdinghausenkeine Satzung–
Rekenkeine Satzung–
Sendenkeine Satzung–

Bäume in der Region Südliches Münsterland

In der Region Südliches Münsterland haben nach unserer Recherche 3 von 20 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Dülmen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Südliches Münsterland

Häufige Fragen

Brauche ich in Dülmen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Dülmen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Dülmen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Dülmen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Dülmen ohne Genehmigung fällen?

Weil Dülmen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Dülmen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Dülmen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Dülmen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Dülmen, Rathaus.