Gilt in Oer-Erkenschwick eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Oer-Erkenschwick gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Oer-Erkenschwick | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oer-Erkenschwick vom 01.08.2022 (Ortsrecht OR 07-13) |
| Fassung | Vom 01.08.2022 (Ratsbeschluss 02.06.2022, Erg.-Lfg. 08/2022); ersetzt Satzung vom 07.02.2002 |
| Geschützte Bäume in Oer-Erkenschwick | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Für mehrstämmige Bäume gilt: Summe 80 cm und ein Stamm mindestens 30 cm. Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan zu erhaltende Bäume und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Wald und Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschule, Gärtnerei, Land- und Forstwirtschaft). Nadel- und Obstbäume sind nicht ausgenommen (der frühere Ausschluss ist entfallen). Es gibt keine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel. |
| Genehmigung in Oer-Erkenschwick | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Oer-Erkenschwick beantragen, mit Lageplan aller geschützten Bäume (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser); die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Entscheidung schriftlich. Ausnahme u. a. bei Krankheit, nicht abwendbarer Gefahr, unzumutbarer Verschattung von Wohnungen oder Bebauung. Bei Bauvorhaben Antrag dem Bauantrag beifügen. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. Welche Dienststelle zuständig ist, nennt die Stadtseite nicht. |
| Ersatzpflanzung in Oer-Erkenschwick | Bei Ausnahme wegen Bebauung oder bei Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Umfang 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18 cm Umfang in Baumschulqualität (3x verpflanzt, mit Drahtballen) zu pflanzen, je weiteren angefangenen Meter 1 Baum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 1.200 € fällig. |
| Besonderheiten | Kappung und Entfernen von Starkästen sind als wesentliche Veränderung ausdrücklich verboten; ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Auch Wurzeln über 5 cm und Verdichtung im Kronentraufbereich sind geschützt. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss aber unverzüglich angezeigt und mit aussagekräftigen Fotos dokumentiert werden. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Oer-Erkenschwick | 45739 |
| Quelle | oer-erkenschwick.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Oer-Erkenschwick
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Oer-Erkenschwick außerdem gilt
Auch in Oer-Erkenschwick gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Oer-Erkenschwick jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Oer-Erkenschwick eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Oer-Erkenschwick Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Oer-Erkenschwick
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Oer-Erkenschwick gehen an die Stadt Oer-Erkenschwick; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 02368 691-0
E-Mail: rathaus@oer-erkenschwick.de
So läuft eine Fällung in Oer-Erkenschwick ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Oer-Erkenschwick geschützt.
- Antrag bei der Stadt Oer-Erkenschwick. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Oer-Erkenschwick haben 4 eine Baumschutzsatzung: Datteln, Recklinghausen, Marl, Waltrop.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Datteln | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Recklinghausen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. |
| Marl | Baumschutzsatzung | In Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Olfen | keine Satzung | – |
| Castrop-Rauxel | keine Satzung | – |
| Waltrop | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Oer-Erkenschwick gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Oer-Erkenschwick eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Oer-Erkenschwick fällt. Geschützt sind in Oer-Erkenschwick Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Oer-Erkenschwick. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Oer-Erkenschwick geschützt?
Geschützt sind in Oer-Erkenschwick Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Oer-Erkenschwick ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Oer-Erkenschwick gilt: Ausgenommen sind Wald und Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschule, Gärtnerei, Land- und Forstwirtschaft). Nadel- und Obstbäume sind nicht ausgenommen (der frühere Ausschluss ist entfallen). Es gibt keine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Oer-Erkenschwick für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Oer-Erkenschwick gehen an die Stadt Oer-Erkenschwick. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.
Muss ich in Oer-Erkenschwick nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Oer-Erkenschwick gilt: Bei Ausnahme wegen Bebauung oder bei Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Umfang 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18 cm Umfang in Baumschulqualität (3x verpflanzt, mit Drahtballen) zu pflanzen, je weiteren angefangenen Meter 1 Baum mehr; wächst er nicht an, ist die Pflanzung zu wiederholen. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 1.200 € fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Oer-Erkenschwick einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Oer-Erkenschwick einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Oer-Erkenschwick einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Oer-Erkenschwick regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss aber unverzüglich angezeigt und mit aussagekräftigen Fotos dokumentiert werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.