Gilt in Castrop-Rauxel eine Baumschutzsatzung?
Nein, Castrop-Rauxel hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Castrop-Rauxel | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt (Seite „Satzungen“) steht keine Baumschutzsatzung. Es gibt nur eine „Satzung über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (2022)“, die kein Fällverbot für Bestandsbäume ist. Bäume können über Bebauungspläne, Naturdenkmale oder Landschaftspläne (Untere Naturschutzbehörde Kreis Recklinghausen) geschützt sein. Ob und wann eine frühere Satzung aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Castrop-Rauxel | 44575, 44577, 44579, 44581 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Recklinghausen, rund 7 km von Castrop-Rauxel entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | castrop-rauxel.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Castrop-Rauxel außerdem gilt
Auch in Castrop-Rauxel gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Castrop-Rauxel jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Castrop-Rauxel hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Castrop-Rauxel
Ohne Baumschutzsatzung ist in Castrop-Rauxel für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Castrop-Rauxel.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadt- und Umweltplanung
Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
Telefon: 02305 106-2722
E-Mail: stadtplanung@castrop-rauxel.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Castrop-Rauxel haben 6 eine Baumschutzsatzung: Recklinghausen, Herne, Waltrop, Datteln, Oer-Erkenschwick, Bochum.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Recklinghausen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. |
| Herne | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. |
| Waltrop | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. |
| Datteln | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Oer-Erkenschwick | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. |
| Bochum | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Castrop-Rauxel gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Castrop-Rauxel eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Castrop-Rauxel hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Castrop-Rauxel Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Castrop-Rauxel, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Castrop-Rauxel ohne Genehmigung fällen?
Weil Castrop-Rauxel keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Castrop-Rauxel in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Castrop-Rauxel für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Castrop-Rauxel bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadt- und Umweltplanung.