Gilt in Herne eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Herne gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Herne | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 |
| Fassung | 1. Änderung vom 14.11.2001; 2. Änderung vom 08.12.2016 (Amtsblatt Nr. 37/2016) |
| Geschützte Bäume in Herne | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm haben und mindestens ein Stamm 50 cm. Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und Ersatzpflanzungen sind unabhängig von der Größe geschützt. Die Satzung gilt im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Birne, sowie Parzellen in Dauerkleingartenanlagen. Wald und Außenbereich fallen nicht unter die Satzung. Eine Fällgenehmigung ist zu erteilen, wenn der Baum weniger als 5 m von der Außenwand eines Wohngebäudes steht, gemessen in 1 m Höhe. Garagen und Nebenanlagen zählen nicht als Wohngebäude. Gleiches gilt, wenn Nadel- gegen Laubbäume getauscht werden; Ginkgo, Mammutbaum, Urweltmammutbaum und Sumpfzypresse sind davon ausgenommen. |
| Genehmigung in Herne | Der Antrag wird schriftlich beim Fachbereich Stadtgrün gestellt, auf dem Formular „Antrag auf Fällgenehmigung“. Zum Antrag gehört ein Lageplan mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Gebühr und Bearbeitungsdauer sind nicht genannt. |
| Ersatzpflanzung in Herne | Für einen Baum bis 100 cm Stammumfang wird ein Ersatzbaum derselben oder einer gleichwertigen Art mit 20–25 cm Stammumfang gepflanzt. Weichhölzer wie Pappel oder Weide sind als Ersatz nicht zulässig. Je weiteren angefangenen Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus. Ein starker Kronenschnitt ist daher genehmigungspflichtig, ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Herne | 44623, 44625, 44627, 44628, 44629, 44649, 44651, 44652, 44653 |
| Quelle | herne.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Herne
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Herne außerdem gilt
Auch in Herne gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Herne jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Herne eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Herne Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Herne
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Herne gehen an die Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün (Baumschutz); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Herne zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün (Baumschutz)
Meesmannstraße 9, 44625 Herne
Telefon: 02323 16-4221
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Stadtgrün – Untere Naturschutzbehörde
Meesmannstraße 9, 44625 Herne
Telefon: 02323 16-1667
E-Mail: unb@herne.de
So läuft eine Fällung in Herne ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Herne geschützt.
- Antrag bei der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün (Baumschutz). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Herne haben 4 eine Baumschutzsatzung: Recklinghausen, Bochum, Gelsenkirchen, Oer-Erkenschwick.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Recklinghausen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. |
| Bochum | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Castrop-Rauxel | keine Satzung | – |
| Herten | keine Satzung | – |
| Gelsenkirchen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Oer-Erkenschwick | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen. |
Bäume in der Region Ruhrgebiet
In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Herne gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Herne eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Herne fällt. Geschützt sind in Herne Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün (Baumschutz). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Herne geschützt?
Geschützt sind in Herne Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Herne ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Herne gilt: Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Birne, sowie Parzellen in Dauerkleingartenanlagen. Wald und Außenbereich fallen nicht unter die Satzung. Eine Fällgenehmigung ist zu erteilen, wenn der Baum weniger als 5 m von der Außenwand eines Wohngebäudes steht, gemessen in 1 m Höhe. Garagen und Nebenanlagen zählen nicht als Wohngebäude. Gleiches gilt, wenn Nadel- gegen Laubbäume getauscht werden; Ginkgo, Mammutbaum, Urweltmammutbaum und Sumpfzypresse sind davon ausgenommen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Herne für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Herne gehen an die Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün (Baumschutz). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Herne zuständig.
Muss ich in Herne nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Herne gilt: Für einen Baum bis 100 cm Stammumfang wird ein Ersatzbaum derselben oder einer gleichwertigen Art mit 20–25 cm Stammumfang gepflanzt. Weichhölzer wie Pappel oder Weide sind als Ersatz nicht zulässig. Je weiteren angefangenen Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Herne einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Herne einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Herne einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Herne regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.