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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Recklinghausen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Recklinghausen · Ruhrgebiet · rund 32 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Recklinghausen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Recklinghausen“). Geschützt sind in Recklinghausen Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume dürfen in Recklinghausen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Recklinghausen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Recklinghausen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Recklinghausen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in RecklinghausenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutze und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Recklinghausen (Baumschutzsatzung) vom 01.10.2019
Fassung1. Änderung durch Satzung vom 28.09.2021 (Amtsblatt Nr. 41 vom 07.10.2021)
Geschützte Bäume in RecklinghausenGeschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Stämme in 1 m Höhe je mehr als 50 cm Umfang haben. Unabhängig von der Größe geschützt sind Ersatzpflanzungen, im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und mit öffentlichen Mitteln gepflanzte Bäume. Die Satzung gilt im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Wald, Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft) und Bäume auf Friedhöfen. Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Eine Abstandsregel zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks enthält die Satzung nicht.
Genehmigung in RecklinghausenDen schriftlichen Antrag stellen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte bei der Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68. Der Antrag geht online im Serviceportal der Stadt oder mit einem Formular zum Ausdrucken. Der Antrag braucht Begründung, Lageplan oder Skizze, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser. Bis zur Entscheidung sind alle Maßnahmen untersagt. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht binnen eines Jahres begonnen wird. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in RecklinghausenFür einen Baum bis 1 m Stammumfang wird ein Ersatzbaum mit 16–18 cm Stammumfang gepflanzt, auf städtischen Grundstücken 20–25 cm. Je weiteren angefangenen Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Die Pflanzung ist der Stadt binnen eines Jahres zu melden. Ist sie nicht möglich, beträgt die Ausgleichszahlung 1.200 € je Baum.
BesonderheitenKappungen und das Entfernen von Starkästen sind als wesentliche Veränderung genehmigungspflichtig. Fachgerechte Baumpflege ist erlaubt. Bei unaufschiebbarer Gefahrenabwehr vorher mit Fotos dokumentieren und spätestens eine Woche danach beim Fachbereich 68 anzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. Kontakt nur über das Kontaktformular, eine Mailadresse ist nicht angegeben.
Postleitzahlen in Recklinghausen45657, 45659, 45661, 45663, 45665
Quellerecklinghausen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Recklinghausen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Recklinghausen außerdem gilt

Auch in Recklinghausen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Recklinghausen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Recklinghausen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Recklinghausen Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Recklinghausen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Recklinghausen gehen an die Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz

Friedrich-Ebert-Straße 40, 45659 Recklinghausen

Telefon: 02361 50-1975

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Internetseite

So läuft eine Fällung in Recklinghausen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Recklinghausen geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Recklinghausen haben 4 eine Baumschutzsatzung: Herne, Oer-Erkenschwick, Marl, Datteln.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Hertenkeine Satzung–
Castrop-Rauxelkeine Satzung–
HerneBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.
Oer-ErkenschwickBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.
MarlBaumschutzsatzungIn Marl sind alle Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
DattelnBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Recklinghausen gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Recklinghausen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Recklinghausen fällt. Geschützt sind in Recklinghausen Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Recklinghausen geschützt?

Geschützt sind in Recklinghausen Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Recklinghausen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Recklinghausen gilt: Ausgenommen sind Wald, Bäume in gewerblicher Nutzung (Baumschulen, Gärtnereien, Land- und Forstwirtschaft) und Bäume auf Friedhöfen. Obst- und Nadelbäume sind nicht ausgenommen. Eine Abstandsregel zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks enthält die Satzung nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Recklinghausen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Recklinghausen gehen an die Stadt Recklinghausen, Fachbereich 68, FB 68.2.1 Stadtgrün, Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Muss ich in Recklinghausen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Recklinghausen gilt: Für einen Baum bis 1 m Stammumfang wird ein Ersatzbaum mit 16–18 cm Stammumfang gepflanzt, auf städtischen Grundstücken 20–25 cm. Je weiteren angefangenen Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Die Pflanzung ist der Stadt binnen eines Jahres zu melden. Ist sie nicht möglich, beträgt die Ausgleichszahlung 1.200 € je Baum.

Welche Strafe droht, wenn ich in Recklinghausen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Recklinghausen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Recklinghausen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Recklinghausen unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Recklinghausen.