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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Datteln: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Recklinghausen · Ruhrgebiet · rund 36 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Datteln gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Datteln“). Geschützt sind in Datteln Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Datteln nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Kommunaler Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Datteln eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Datteln gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Datteln – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DattelnJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Datteln (Baumschutzsatzung)
FassungVom 25.09.2007 (Amtsblatt Nr. 14/2007; ersetzt Satzung vom 19.01.1990)
Geschützte Bäume in DattelnGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen 100 cm ergeben und mindestens ein Stamm 60 cm hat. Geschützt sind außerdem Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume. Walnüsse und Esskastanien bleiben geschützt. Wald fällt nicht unter die Satzung. Pappeln und Birken dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, das muss aber vorher angezeigt und Ersatz gepflanzt werden (siehe Hinweis). Eine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel gibt es nicht.
Genehmigung in DattelnSchriftlicher Antrag bei der Stadt Datteln mit Lageplan (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in DattelnBei Fällung wegen Bauvorhaben, Verschattung oder Befreiung: Ein Baum bis 150 cm Umfang wird durch 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18 cm Umfang ersetzt. Für jeden weiteren angefangenen Meter Umfang kommt 1 Baum hinzu. Ist eine Pflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 € Pflanzkostenpauschale. Für Pappeln und Birken gilt: je Baum 1 Laubbaum 2. oder 3. Ordnung (18–20 cm) oder 1 Großstrauch, gepflanzt in der ersten Pflanzperiode und schriftlich angezeigt.
BesonderheitenVerboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus, also ein erheblicher Eingriff in Aussehen oder Wachstum. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Sonderregel § 6a: Pappeln und Birken dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, vorher aber beim Fachbereich Grünanlagen anzeigen und Ersatz pflanzen. Gefahrenabwehr muss unverzüglich angezeigt werden. Bußgeld bis 50.000 €. Die Satzung beruft sich noch auf das alte Landschaftsgesetz NRW, gilt aber laut Ortsrecht-Seite der Stadt weiter.
Postleitzahlen in Datteln45711
Quelledatteln.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Datteln

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Datteln außerdem gilt

Auch in Datteln gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Datteln jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Datteln eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Datteln Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Datteln

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Datteln gehen an den Kommunalen Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Kommunaler Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen)

Emscher-Lippe-Straße 12, 45711 Datteln

Telefon: 02363/107-624

E-Mail: gruenflaechen@stadt-datteln.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Internetseite

So läuft eine Fällung in Datteln ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Datteln geschützt.
  2. Antrag bei dem Kommunalen Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Datteln haben 3 eine Baumschutzsatzung: Oer-Erkenschwick, Waltrop, Recklinghausen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Olfenkeine Satzung–
Oer-ErkenschwickBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.
WaltropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.
Selmkeine Satzung–
Castrop-Rauxelkeine Satzung–
RecklinghausenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen.

Bäume in der Region Ruhrgebiet

In der Region Ruhrgebiet haben nach unserer Recherche 14 von 19 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Datteln gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Datteln eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Datteln fällt. Geschützt sind in Datteln Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei dem Kommunalen Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Datteln geschützt?

Geschützt sind in Datteln Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Datteln ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Datteln gilt: Ausgenommen sind Nadelbäume und Obstbäume. Walnüsse und Esskastanien bleiben geschützt. Wald fällt nicht unter die Satzung. Pappeln und Birken dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, das muss aber vorher angezeigt und Ersatz gepflanzt werden (siehe Hinweis). Eine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Datteln für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Datteln gehen an den Kommunalen Servicebetrieb Datteln, Stadtgrün und Friedhöfe (Fachdienst Grünanlagen). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig.

Muss ich in Datteln nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Datteln gilt: Bei Fällung wegen Bauvorhaben, Verschattung oder Befreiung: Ein Baum bis 150 cm Umfang wird durch 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18 cm Umfang ersetzt. Für jeden weiteren angefangenen Meter Umfang kommt 1 Baum hinzu. Ist eine Pflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 € Pflanzkostenpauschale. Für Pappeln und Birken gilt: je Baum 1 Laubbaum 2. oder 3. Ordnung (18–20 cm) oder 1 Großstrauch, gepflanzt in der ersten Pflanzperiode und schriftlich angezeigt.

Welche Strafe droht, wenn ich in Datteln einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Datteln einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Datteln einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Datteln unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Datteln.