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Baum fällen in Selm: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 37 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Selm hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Selm deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna.

Gilt in Selm eine Baumschutzsatzung?

Nein, Selm hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Selm – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in SelmNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Selm (Gliederung I-VII) ist keine Baumschutzsatzung aufgeführt. Ob es früher eine gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. Es gelten die allgemeinen Regeln des Naturschutzrechts. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Postleitzahlen in Selm59379
Nächste Kommune mit SatzungLünen, rund 8 km von Selm entfernt (Luftlinie)
Quelleselm.de, abgerufen Oktober 2026

Eine Baumschutzsatzung für Selm haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Selm nachfragen.

Was beim Baumfällen in Selm außerdem gilt

Auch in Selm gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Selm jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Selm hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Selm

Ohne Baumschutzsatzung ist in Selm für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Selm.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Selm

Adenauerplatz 2, 59379 Selm

Telefon: 02592 69-0

E-Mail: info@stadtselm.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Selm haben 4 eine Baumschutzsatzung: Lünen, Waltrop, Datteln, Werne.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Nordkirchenkeine Satzung–
Olfenkeine Satzung–
LünenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WaltropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.
DattelnBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WerneBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Selm gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Selm eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Selm hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Selm Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Selm, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Selm ohne Genehmigung fällen?

Weil Selm nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Selm in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Selm für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Selm bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Selm.