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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Lünen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 29 km nördlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Lünen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen“). Geschützt sind in Lünen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Lünen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Lünen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Lünen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Lünen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Lünen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in LünenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Stadt Lünen
FassungVom 18.11.2021 (Ratsbeschluss 11.11.2021)
Geschützte Bäume in LünenDie Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm messen und ein Stamm mindestens 40 cm. Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan zu erhaltende oder zu pflanzende Bäume und alle Ersatzpflanzungen.
AusgenommenNicht erfasst sind Wald, Schutzgebiete mit eigener Regelung und Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grün mit Landschaftsplan. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege sowie Maßnahmen in Baumschulen, im gewerblichen Obstbau, in Gärtnereien und auf öffentlichen Grünflächen. Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausdrücklich ausgenommen. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist zulässig, muss aber vorher oder unverzüglich danach mit Nachweis angezeigt werden, etwa per Foto oder Bestätigung einer Fachfirma. Für Nadelbäume ab 100 cm gilt eine Sonderregel: Sie dürfen auf schriftlichen Antrag ohne weitere Begründung beseitigt werden, aber nur mit Ersatzpflanzung.
Genehmigung in LünenAusnahme oder Befreiung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lünen beantragen, mit Begründung. Möglichst einen Lageplan oder eine Skizze mit Art, Stammumfang und Kronendurchmesser beifügen. Die Genehmigung ist auf 2 Jahre befristet. Bei Bauvorhaben, auch im Freistellungs- oder vereinfachten Verfahren, gehört der Antrag zum Bauantrag. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in LünenEine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bebauung, bei Befreiungen und bei Nadelbaumfällungen nach § 7. Bis 120 cm Stammumfang ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Darüber kommt je weitere angefangene 30 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Die Pflanzung ist der Stadt schriftlich mitzuteilen und bei Ausfall innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Ist sie unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Durchschnittspreis von drei Markenbaumschulen für einen Baum mit 18-20 cm Stammumfang plus 40 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenVerboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, also Eingriffe, die das Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Ein starker Kronenschnitt fällt darunter. Ebenfalls verboten sind Schäden im Wurzel- und Kronenbereich, auch Materiallager im Traufbereich. Bußgeld bis 50.000 Euro. Eine zuständige Fachabteilung mit Kontaktdaten nennt die Stadt online nicht.
Postleitzahlen in Lünen44532, 44534, 44536
Quelleluenen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Lünen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Lünen außerdem gilt

Auch in Lünen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Lünen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Lünen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Lünen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Lünen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Lünen gehen an die Stadt Lünen; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Lünen

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Lünen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Lünen geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Lünen. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Lünen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Waltrop, Bergkamen, Werne, Kamen, Dortmund.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
WaltropBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unmittelbar darunter gemessen.
Selmkeine Satzung–
BergkamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WerneBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
KamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
DortmundBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Lünen gehört dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Lünen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Lünen fällt. Geschützt sind in Lünen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Lünen. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Lünen geschützt?

Geschützt sind in Lünen Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Lünen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Lünen gilt: Nicht erfasst sind Wald, Schutzgebiete mit eigener Regelung und Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grün mit Landschaftsplan. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege sowie Maßnahmen in Baumschulen, im gewerblichen Obstbau, in Gärtnereien und auf öffentlichen Grünflächen. Obstbäume in Privatgärten sind nicht ausdrücklich ausgenommen. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist zulässig, muss aber vorher oder unverzüglich danach mit Nachweis angezeigt werden, etwa per Foto oder Bestätigung einer Fachfirma. Für Nadelbäume ab 100 cm gilt eine Sonderregel: Sie dürfen auf schriftlichen Antrag ohne weitere Begründung beseitigt werden, aber nur mit Ersatzpflanzung. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Lünen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Lünen gehen an die Stadt Lünen. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Muss ich in Lünen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Lünen gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bebauung, bei Befreiungen und bei Nadelbaumfällungen nach § 7. Bis 120 cm Stammumfang ist ein Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Darüber kommt je weitere angefangene 30 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Die Pflanzung ist der Stadt schriftlich mitzuteilen und bei Ausfall innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Ist sie unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Durchschnittspreis von drei Markenbaumschulen für einen Baum mit 18-20 cm Stammumfang plus 40 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Lünen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Lünen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Lünen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Lünen regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist zulässig, muss aber vorher oder unverzüglich danach mit Nachweis angezeigt werden, etwa per Foto oder Bestätigung einer Fachfirma. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.