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Baum fällen in Kamen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 28 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Kamen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen“). Geschützt sind in Kamen Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Kamen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Kamen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Kamen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Kamen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in KamenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen (VI/6)
FassungIn der Fassung der Bekanntmachung vom 15.03.2023 (Ratsbeschlüsse 24.04.1997, 13.12.2001, 02.03.2023)
Geschützte Bäume in KamenDie Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten. Geschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge, wobei ein Stamm mindestens 50 cm haben muss. Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und alle Ersatzpflanzungen.
AusgenommenAusgenommen sind Obstbäume. Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt, ebenso nach Angabe der Stadt Zier- und Wildformen. Nicht erfasst sind Wald, Schutzgebiete mit eigener Regelung und Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grün mit Landschaftsplan. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschulen und Gärtnereien, öffentliche Grünflächen, städtische Verkehrssicherung und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen.
Genehmigung in KamenErlaubnis schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Kamen beantragen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt (60.2 Planung, Umwelt). Der Antrag geht online über das Bürgerportal oder per PDF-Antrag. Anzugeben sind Baumart, Standort und Stammumfang, möglichst mit Fotos und Lageplan. Die Erlaubnis kann widerruflich oder befristet erteilt werden. Über städtische Bäume entscheidet der Umweltausschuss. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in KamenEine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bebauung und bei Befreiungen. Bei Ausnahmen wegen Gefahr, Krankheit, öffentlichem Interesse oder Verschattung kann sie als Auflage verlangt werden. Bis 150 cm Stammumfang ist ein standortgerechter Laubbaum mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenGenehmigungspflichtig ist auch ein Kronenschnitt, der über die fachliche Kronenpflege hinausgeht und den Kronenaufbau wesentlich verändert. Bei Baumaßnahmen ist die DIN 18920 zu beachten. Bußgeld bis 50.000 Euro. In Kamen gilt seit 1978 eine Baumschutzsatzung. Fragen zu städtischen Bäumen beantworten die Servicebetriebe (servicebetriebe@stadt-kamen.de).
Postleitzahlen in Kamen59174
Quellestadt-kamen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Kamen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Kamen außerdem gilt

Auch in Kamen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Kamen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Kamen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Kamen Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Kamen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Kamen gehen an die Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt

Rathausplatz 1, 59174 Kamen

Telefon: 02307 148-2635

E-Mail: umwelt-klimaschutz@stadt-kamen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Kamen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Kamen geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Kamen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Bergkamen, Unna, Bönen, Holzwickede, Werne.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BergkamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
UnnaBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen
BönenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
HolzwickedeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Fröndenberg/Ruhrkeine Satzung–
WerneBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Kamen gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Kamen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Kamen fällt. Geschützt sind in Kamen Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Kamen geschützt?

Geschützt sind in Kamen Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Kamen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Kamen gilt: Ausgenommen sind Obstbäume. Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt, ebenso nach Angabe der Stadt Zier- und Wildformen. Nicht erfasst sind Wald, Schutzgebiete mit eigener Regelung und Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grün mit Landschaftsplan. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschulen und Gärtnereien, öffentliche Grünflächen, städtische Verkehrssicherung und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Kamen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Kamen gehen an die Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt – 60.2 Planung, Umwelt. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Muss ich in Kamen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Kamen gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bebauung und bei Befreiungen. Bei Ausnahmen wegen Gefahr, Krankheit, öffentlichem Interesse oder Verschattung kann sie als Auflage verlangt werden. Bis 150 cm Stammumfang ist ein standortgerechter Laubbaum mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Ist die Pflanzung unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Kamen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Kamen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Kamen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Kamen regelt das so: Die Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.