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Baum fällen in Unna: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Unna · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 27 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Unna gilt die Baumbestandssatzung nur für städtische Bäume und alle Bäume auf Grundstücken der öffentlichen Hand; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Für Bäume in Privatgärten in Unna ist nach der Satzung keine Genehmigung nötig. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig für die Satzung: Kreisstadt Unna, Amt für Umwelt und Klima.

Gilt in Unna eine Baumschutzsatzung?

Ja, aber nur für öffentliche Flächen: In Unna gilt die Baumbestandssatzung nur für städtische Bäume und alle Bäume auf Grundstücken der öffentlichen Hand; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Unna – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in UnnaJa, aber nur für Bäume auf öffentlichen Flächen
BezeichnungBaumbestandssatzung (Bezeichnung laut Kreisstadt Unna)
Genehmigung in UnnaVor dem Fällen oder Verändern eines Baums, der unter die Baumbestandssatzung fällt, ist eine Ausnahme oder Befreiung nötig; sie wird online beim Amt für Umwelt und Klima der Kreisstadt Unna beantragt.
BesonderheitenLaut Kreisstadt Unna gibt es seit Ende Dezember 2014 keine Baumschutzsatzung mehr für private Bäume. Grundstückseigentümer sind für ihre Bäume selbst verantwortlich. Die frühere Satzung zum Schutz des Baumbestandes vom 12.07.2010 steht im Amtsblatt Nr. 20/2010 und fehlt im aktuellen Ortsrecht-Verzeichnis. Städtische Bäume und alle Bäume auf Grundstücken der öffentlichen Hand schützt dagegen eine „Baumbestandssatzung“. Vor Fällung oder Veränderung ist dort eine Ausnahme oder Befreiung nötig, zu beantragen online beim Amt für Umwelt und Klima.
Postleitzahlen in Unna59423, 59425, 59427
Quelleserviceportal.unna.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Unna außerdem gilt

Auch in Unna gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Unna jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Die Baumschutzsatzung von Unna gilt nur für öffentliche Flächen; für Bäume im Privatgarten brauchen Sie danach keine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Unna

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Unna gehen an die Kreisstadt Unna, Amt für Umwelt und Klima; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Kreisstadt Unna, Amt für Umwelt und Klima

Klosterstr. 12, 59423 Unna

Telefon: 02303 103-1703

E-Mail: umwelt@stadt-unna.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde

Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)

Telefon: 02303 27-1070

E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Unna ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Die Satzung von Unna gilt nur für öffentliche Flächen; im Privatgarten zählen Fällzeit und Artenschutz.
  2. Sonderfälle klären. Bebauungsplan, Naturdenkmal oder Allee – im Zweifel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna fragen. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Unna haben 3 eine Baumschutzsatzung: Kamen, Bönen, Holzwickede.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Fröndenberg/Ruhrkeine Satzung–
KamenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
BönenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
HolzwickedeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Wickede (Ruhr)keine Satzung–
Menden (Sauerland)keine Satzung–

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Unna gehört dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Unna eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Für Bäume im Privatgarten nicht. In Unna gilt die Baumbestandssatzung nur für städtische Bäume und alle Bäume auf Grundstücken der öffentlichen Hand; Bäume in Privatgärten fallen nicht darunter. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem; im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna.

Welche Bäume darf ich in Unna ohne Genehmigung fällen?

Weil Unna Bäume nur auf öffentlichen Flächen per Satzung schützt, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Unna in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Unna für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Unna gehen an die Kreisstadt Unna, Amt für Umwelt und Klima. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.